Briefwahl in Münster: Kritik an verspäteter Zustellung und Streit um Wahlrechtsentziehung

So stellen Sie sicher, dass Ihr Wahlbrief zur Kommunalwahl in Münster rechtzeitig ankommt – alle Fristen, Abgabestellen und Tipps im Überblick.
Wer sichergehen will, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommt, kann zum Beispiel den Briefkasten am Stadthaus 1 nutzen. Letzte Leerung ist hier am Wahlsonntag um 16 Uhr. ©Stadt Münster

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Die Briefwahl ist in Münster seit Jahren sehr beliebt. Auch bei der jüngsten Oberbürgermeister-Stichwahl nutzten zehntausende Wahlberechtigte diese Möglichkeit. Doch nicht alle konnten ihre Stimme abgeben. Mehrere Bürger meldeten sich bei unserer Redaktion und berichteten von Schwierigkeiten mit der Zustellung der Unterlagen.

Ein Betroffener, der in den Niederlanden lebt, erhielt seine Wahlunterlagen für die Stichwahl erst am Donnerstagabend vor dem Wahlsonntag. Damit war eine fristgerechte Rücksendung ausgeschlossen. Für den ersten Wahlgang im September seien ihm trotz ordnungsgemäßer Beantragung gar keine Unterlagen zugestellt worden. Er spricht deshalb von einer „faktischen Wahlrechtsentziehung“.

Städtische Kommunikation zum Ablauf

Nach Angaben der Stadt Münster öffnete das Wahlbüro für die Stichwahl am Mittwoch, 17. September. Wer bereits bei der Hauptwahl eine Übersendung für die Stichwahl vorgemerkt hatte, sollte die Unterlagen bis spätestens Samstag, 20. September per Post erhalten. Für die Rücksendung empfahl die Stadt, Wahlbriefe bis Mittwoch, 24. September in die Post zu geben; danach konnten die speziellen Wahlbriefkästen an den Stadthäusern und Bezirksverwaltungen genutzt werden. Insgesamt lagen für die Stichwahl rund 80.000 Briefwahlanträge vor.

Gleichzeitig räumt die Verwaltung ein, dass es bei jeder Wahl vereinzelt zu verspäteten Zustellungen oder fehlenden Sendungen kommen könne. Die Zahl der Betroffenen lasse sich nicht genau erfassen. Nach Einschätzung des Wahlamtes sei das Ausmaß vergleichbar mit früheren Wahlen.

Wahlrechtsentziehung – rechtliche Einordnung

Der Begriff „Wahlrechtsentziehung“ ist juristisch klar definiert: Er bezeichnet den bewussten oder strukturellen Ausschluss von Bürgern vom Wahlrecht, etwa durch fehlerhafte Gesetze oder unzulässige Sperrklauseln. Verzögerungen beim Postversand fallen rechtlich nicht automatisch darunter.

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Wer den Eindruck hat, systematisch benachteiligt worden zu sein, kann innerhalb eines Monats nach der Wahl Einspruch erheben (§ 39 Kommunalwahlgesetz NRW). Über die Gültigkeit der Wahl entscheidet dann der Rat der Stadt Münster auf Grundlage der Empfehlungen des Wahlprüfungsausschusses (§ 40 KWahlG NRW).

Hohe Wahlbeteiligung trotz einzelner Pannen

Unabhängig von den Beschwerden bleibt die Bilanz der Stichwahl positiv: Die Wahlbeteiligung lag bei 55,42 Prozent – höher als bei der letzten Stichwahl im Jahr 2020, als 53,89 Prozent der Münsteranerinnen und Münsteraner ihre Stimme abgaben. Tilman Fuchs (Grüne) setzte sich mit 57,91 Prozent gegen Georg Lunemann (CDU) durch. Die Zahl der ungültigen Stimmen war mit 445 (0,32 Prozent) sehr niedrig. Münster erreicht damit erneut Spitzenwerte im Vergleich zu anderen Großstädten in Nordrhein-Westfalen.

Forderung nach Verbesserungen

Einzelne Pannen ändern nichts an diesen Zahlen. Doch für die Betroffenen wiegen sie schwer. Wenn Unterlagen gar nicht oder zu spät eintreffen, können Bürger ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen. 

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