B64n Münster: Bundesverkehrsministerium weist Kritik zurück

Bauarbeiten Robert-Bosch-Straße: Einbahnstraße stadtauswärts bis Ende Dezember. Umleitungen und Busänderungen sorgen für geänderten Verkehr.
Foto: Markus Distelrath

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Münster/Warendorf. Der Streit um die geplante B64n geht weiter. Während mehrere Kommunen in der Region auf Änderungen pochen, stellt sich das Bundesverkehrsministerium klar hinter das Projekt. In einem Schreiben an die Bürgermeister von Warendorf, Telgte, Münster, Beelen und Herzebrock-Clarholz bekräftigt das Ministerium: Der Ausbau der B64n habe höchste Priorität und werde nicht infrage gestellt.

Zentrale Verbindung zwischen A1 und A2

Das Schreiben betont, dass die Verbindung zwischen Münster und Rheda-Wiedenbrück eine zentrale Hauptlinie zwischen West und Ost sei.. Sie verknüpfe die Autobahnen A1 und A2, erhöhe die Leistungsfähigkeit der Strecke und diene der Verkehrssicherheit – nicht nur in den Städten, sondern vor allem für den überregionalen Verkehr.

Alternativen bereits geprüft und verworfen

Die Bürgermeister hatten im Sommer einen gemeinsamen Brief nach Berlin geschickt. Darin erneuerten sie ihre Gesprächsbereitschaft, forderten aber Lösungen, die stärker von den Menschen vor Ort mitgetragen werden. Unter anderem brachten Warendorf und Freckenhorst eine Kombilösung ins Gespräch. Das Ministerium teilte nun mit, diese und andere Varianten seien geprüft, aber verworfen worden. Grund: Sie erfüllten die Anforderungen des Fernverkehrs nicht.

Bundestagsbeschluss bindet Behörden

Das Ministerium macht in seiner Antwort deutlich, dass die B64n im Bundesverkehrswegeplan eine besondere Bedeutung hat. Sie ist dort in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ aufgenommen worden – ein Beschluss des Bundestags, an den die Verwaltung gebunden ist. Zugleich räumt das Schreiben ein, dass die Suche nach einem gerechten Ausgleich der verschiedenen Interessen nicht einfach sei. Dennoch werde das Vorhaben nicht als staatliche Pflichtmaßnahme dargestellt, sondern als Angebot an die Region.

Planfeststellungsverfahren als nächste Etappe

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Als entscheidender Schritt folgt nun das Planfeststellungsverfahren. Dort können Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Kommunen ihre Einwände vorbringen. Jede Anregung müsse nach Angaben des Ministeriums sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen werden. Verzögerungen lehnt das Haus jedoch ab. Angesichts der bundesweiten Debatte über Planungsbeschleunigung seien klare und zügige Entscheidungen notwendig.

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