
Münster. Das Landgericht Münster hat am Dienstag eine 47 Jahre alte Frau zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Angeklagte hatte Anfang 2024 eine beleidigende E-Mail an die damalige Außenministerin Annalena Baerbock geschickt. In der Nachricht verwendete sie drastische Worte, die laut Urteil den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen.
Das Gericht reduzierte die ursprünglich vom Amtsgericht festgesetzte Strafe. Statt 4500 Euro muss die Frau nun 3500 Euro zahlen. Neben der Beleidigung sah das Gericht auch den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an.
Während der Verhandlung erklärte die Frau unter Tränen, sie habe ihre Aussagen bereut und befinde sich in psychologischer Behandlung. Sie habe die E-Mail in einer emotionalen Ausnahmesituation geschrieben. Anlass sei ihre Betroffenheit über den Gaza-Krieg gewesen, der sie wütend und hilflos gemacht habe.
Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass Meinungsfreiheit nicht vor strafbaren Äußerungen schützt. Beleidigungen und diskriminierende Symbole, etwa in sozialen Netzwerken, überschreiten diese Grenze. Nach Auffassung des Gerichts hatte die Frau durch ihre Online-Posts eine bestimmte Bevölkerungsgruppe herabgewürdigt und damit volksverhetzend gehandelt.
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