
Weeze/Münster. Es sollte ein gewöhnlicher Arbeitstag nach dem großen Musikfestival werden, doch am 19. August 2024 kam es auf dem Gelände des San-Hejmo-Festivals am Flughafen Weeze zu einem folgenschweren Unfall. Ein 24-jähriger Helfer aus Münster wurde von einem Radlader erfasst und tödlich verletzt. Gefahren wurde das Fahrzeug von einer damals 18-jährigen Aushilfskraft aus Wachtendonk, die nach Abschluss der Ermittlungen nun vor Gericht stand.
Der Fall bewegte nicht nur die Region am Niederrhein, sondern auch viele Menschen in Münster, wo der junge Mann gelebt und studiert hatte.
Das Festival war beendet, die letzten Bühnen abgebaut, die Flächen sollten geräumt werden. Die 18-Jährige war beauftragt, mobile Toiletten mit einem Radlader zu einer Sammelstelle zu bringen. Bei einer Fahrt kurz vor Mittag übersah sie offenbar den Münsteraner, der zu Fuß über das Gelände ging. Der Zusammenstoß endete sofort tödlich.
Unfallgutachter sprachen später von einer massiven Sichtbehinderung durch das Toilettenhäuschen, das die Fahrerin auf der Gabel transportierte. Unter diesen Umständen hätte sie nicht allein fahren dürfen, hieß es in der Analyse.
Mehr als ein Jahr nach dem Unglück wurde der Fall vor dem Amtsgericht Geldern verhandelt. Im Saal trafen zwei Familien aufeinander, die beide auf unterschiedliche Weise betroffen waren. Die Angehörigen des Verstorbenen suchten vor allem nach Erklärungen – danach, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Die junge Frau aus Wachtendonk, inzwischen 19 Jahre alt, kämpfte sichtlich mit der Situation.
In einer persönlichen Erklärung schilderte sie, dass sie die Geschehnisse selbst kaum noch erinnere und die Tragödie sie seitdem nicht loslasse. Sie habe psychologische Hilfe in Anspruch genommen und leide bis heute unter den Bildern des Unglückstages.
Auch die Eltern des Verstorbenen sprachen während der Verhandlung. Sie machten deutlich, dass ihnen nicht an einer hohen Strafe gelegen sei, sondern an Aufklärung. Trotz der eigenen Trauer zeigten sie Verständnis für die junge Fahrerin, die nie vorhatte, jemandem zu schaden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die damals 18-Jährige fahrlässig gehandelt hatte. Die Richterin erkannte jedoch ihre Reue und ihre Bemühungen an, die Verantwortung zu tragen. Das Urteil: eine Verwarnung, verbunden mit einer Zahlung von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Eine weitere Geldstrafe bleibt auf Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte darf künftig keine Fahrzeuge dieser Art mehr führen.