
Ahaus. Zehn Tage nach dem tragischen Unglück auf dem Bahnübergang am Schumacherring ist die Ursache für den Tod einer 88-jährigen Frau noch immer nicht eindeutig geklärt. Zwar wurde der Leichnam inzwischen obduziert, doch die rechtsmedizinischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft Münster mitteilt, sind ergänzende Analysen beauftragt, um festzustellen, ob die Seniorin an den Folgen des Zusammenstoßes mit dem Zug oder aus anderen medizinischen Gründen verstarb. Bis die Ergebnisse vorliegen, kann über die tatsächliche Todesursache keine abschließende Aussage getroffen werden.
Der Unfall ereignete sich am 30. September, als ein Krankentransportwagen auf dem Bahnübergang in Ahaus von einem Zug erfasst wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich der Gesundheitszustand der Patientin während der Fahrt plötzlich verschlechtert. Die Fahrerin stoppte daraufhin das Fahrzeug, um medizinische Maßnahmen zu ermöglichen – ausgerechnet auf den Gleisen. Warum genau der Transport dort zum Stehen kam, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Grundsätzlich gilt im Krankentransport, dass Patientinnen und Patienten während der Fahrt gesichert sind und medizinische Eingriffe nur in absoluten Notlagen erfolgen dürfen. Eigensicherung und Verkehrssicherheit haben immer Vorrang, das lehren sowohl rettungsdienstliche Schulungsvorgaben als auch Arbeitsschutzrichtlinien. Maßnahmen im fahrenden Fahrzeug sind nur in extremen Ausnahmefällen vorgesehen, da sie erhebliche Risiken für alle Beteiligten bergen.
Im Alltag bedeutet das: Wenn sich der Zustand einer Patientin oder eines Patienten verschlechtert, soll das Fahrzeug an einer sicheren Stelle außerhalb des fließenden Verkehrs angehalten werden. Bahnanlagen zählen zu den gefährlichsten Umgebungen für Rettungseinsätze, da Züge nicht ausweichen und nur über weite Strecken bremsen können. Entsprechend wird in der Ausbildung großer Wert darauf gelegt, Notfallmaßnahmen nur auf sicherem Terrain durchzuführen.
Fachbeiträge und Erfahrungsberichte aus dem Rettungsdienst bestätigen, dass Reanimations- oder Notfallmaßnahmen im fahrenden Fahrzeug nur unter sehr schlechten Bedingungen möglich sind. Daher entscheiden sich viele Teams dafür, in der Nähe anzuhalten – jedoch immer mit Blick auf die eigene Sicherheit und die der Patientinnen und Patienten.
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Die Staatsanwaltschaft Münster und die Polizei im Kreis Borken untersuchen derzeit alle Umstände des Vorfalls. Neben den rechtsmedizinischen Befunden werden auch technische Gutachten und Zeugenaussagen ausgewertet. Ziel ist es, den genauen Ablauf zu rekonstruieren und mögliche Verantwortlichkeiten zu klären.
Das Deutsche Rote Kreuz im Kreis Borken hat angekündigt, die Abläufe intern zu überprüfen. Ergebnisse dieser internen Auswertung liegen bislang nicht öffentlich vor. Bis zur Klärung bleibt offen, warum der Krankentransport auf den Gleisen zum Stillstand kam – und ob der Tod der 88-Jährigen unmittelbar durch den Zusammenstoß verursacht wurde.