
Münster. In der aktuellen Diskussion über die Streichung gesetzlicher Feiertage hat Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen und derzeit Diözesanadministrator im Bistum Münster, einen alternativen Ansatz eingebracht. Er hält es für denkbar, dass Beschäftigte künftig weniger Urlaubstage beanspruchen, um die Wirtschaft zu stützen. Der Hintergrund ist die angespannte wirtschaftliche Lage, die Politik und Gesellschaft zu neuen Lösungsansätzen zwingt.
Hamers äußerte seine Überlegungen in einem Gespräch mit DOMRADIO.DE. Die Idee steht im Zusammenhang mit der laufenden politischen Diskussion über mögliche Einschnitte bei arbeitsfreien Feiertagen. Vertreter der CDU und des Wirtschaftsflügels hatten in den vergangenen Wochen überlegt, Tage wie Pfingstmontag oder Reformationstag zu streichen. Der kirchliche Vertreter machte deutlich, dass Feiertage tief im kulturellen Selbstverständnis verankert sind und nicht allein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet werden sollten.
Nach kirchlicher Auffassung besitzt der Pfingstmontag heute keine eigenständige liturgische Bedeutung mehr, da das Pfingstfest am Sonntag abgeschlossen wird. Deshalb gilt dieser Tag als derjenige, über dessen arbeitsfreien Status am ehesten diskutiert werden könnte. Die Debatte wurde von politischen Vorstößen befeuert, die auf eine höhere Produktivität und eine längere Jahresarbeitszeit zielen.
Gleichzeitig verweist Hamers auf die gesellschaftliche Bedeutung religiöser Feiertage. Auch wenn immer weniger Menschen einer Kirche angehören, bleibt das gemeinsame Feiern dieser Tage ein verbindendes Element. Eine differenzierte Diskussion könne helfen, den Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und kulturellen Traditionen zu wahren.
Dr. Antonius Hamers wurde am 10. März 2025 vom Konsultorenkollegium zum Diözesanadministrator des Bistums Münster gewählt. Er führt das Bistum seitdem kommissarisch, bis ein neuer Bischof im Amt ist, und bleibt weiterhin Leiter des Katholischen Büros NRW. Seine Doppelfunktion verschafft ihm besondere Bedeutung in Fragen, die an der Schnittstelle zwischen Kirche und Landespolitik liegen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit elf gesetzlich geschützte arbeitsfreie Feiertage, darunter sowohl weltliche wie den 1. Mai und den 3. Oktober als auch kirchliche wie Christi Himmelfahrt, Fronleichnam und Allerheiligen.