Neue Vertreter im Aufsichtsrat des Flughafens Münster/Osnabrück

Der Rat Münster entscheidet über neue Vertreter im Aufsichtsrat des Flughafens Münster/Osnabrück.
Rüdiger Wölk, CC BY-SA 2.0 DE, via Wikimedia Commons

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Münster. Nach der Kommunalwahl 2025 steht beim Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) eine personelle Neuausrichtung bevor. Der Rat der Stadt Münster entscheidet am 5. November über die Entsendung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH. Insgesamt werden fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat und ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung berufen. Auch Oberbürgermeister Tilman Fuchs und Stadtdirektor Thomas Paal sollen künftig die Interessen der Stadt im Gremium vertreten.

Entscheidung des Rats als formaler Schritt

Die Neubesetzung ist nach der Kommunalwahl gesetzlich erforderlich. Grundlage bildet der Gesellschaftsvertrag des Flughafens, der der Stadtwerke Münster GmbH das Recht einräumt, fünf Mitglieder in den FMO-Aufsichtsrat zu entsenden. Da die Stadt Münster alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke ist, liegt die Entscheidung über die Entsendung letztlich beim Rat. Der Vertreter der Stadtwerke wird anschließend bevollmächtigt, die formale Ernennung vorzunehmen.

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verhältniswahlverfahren Hare/Niemeyer. Nach aktuellem Stand soll jeweils ein Sitz an die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, CDU, SPD und Die Linke gehen. Kommt kein gemeinsamer Wahlvorschlag zustande, entscheidet eine Abstimmung im Rat. Der Beschluss muss am 5. November fallen, da der neue Aufsichtsrat bereits am 4. Dezember erstmals tagt.

Gleichstellung und gesetzliche Vorgaben

Bei der Besetzung legt die Stadt Münster besonderen Wert auf die Einhaltung der Gleichstellungsziele des Landes. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW schreibt vor, dass Frauen in Aufsichtsgremien mit mindestens 40 Prozent vertreten sein müssen. Der Aufsichtsrat des Flughafens gilt dabei als „wesentliches Gremium“. Der Rat hatte bereits in früheren Aktionsplänen bekräftigt, städtische Ausschüsse und Gesellschaften grundsätzlich geschlechterparitätisch zu besetzen.

Die Maßnahme gilt als überwiegend pflichtig, hat jedoch keine finanziellen Auswirkungen. Sie ist Teil der städtischen Verantwortung, die Mitwirkung in zentralen Infrastruktureinrichtungen der Region aktiv zu gestalten. Der Flughafen Münster/Osnabrück gilt dabei als wichtiger Standortfaktor für Wirtschaft, Tourismus und Mobilität in Westfalen.

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Warum die Neubesetzung für den FMO wichtig ist

Die Neuordnung der Gremien fällt in eine Phase des Umbruchs. Mit rund 1,3 Millionen Passagieren im Jahr 2024 zählt der FMO zu den wachstumsstärksten Regionalflughäfen Deutschlands. Auch im laufenden Jahr verzeichnet der Airport ein zweistelliges Plus bei den Fluggastzahlen. Der Flughafen bleibt damit ein zentraler Verkehrsknoten für das Münsterland und das Osnabrücker Land.

Hinter der Betreibergesellschaft stehen mehrere kommunale Partner, allen voran die Stadtwerke Münster, der Kreis Steinfurt und die Stadt Osnabrück. Der Aufsichtsrat mit seinen 15 Mitgliedern spiegelt diese regionale Vernetzung wider: Den Vorsitz führt der Landrat des Kreises Steinfurt, stellvertretender Vorsitzender ist Münsters Oberbürgermeister.

Hinzu kommt ein Führungswechsel in der Geschäftsführung. Zum 1. Januar 2026 übernimmt Andrés Heinemann die Leitung des Flughafens und löst damit Prof. Dr. Rainer Schwarz ab. Der neue Aufsichtsrat wird somit unmittelbar an wichtigen Entscheidungen beteiligt sein – etwa bei künftigen Investitionen, Klimastrategien und Infrastrukturprojekten. Die Ratsentscheidung in Münster ist daher nicht nur ein formaler Schritt, sondern eine Weichenstellung für die Zukunft des Flughafens in der gesamten Region.

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