Urteil nach Pokalduell Mauritz gegen Hiltrup sorgt für Diskussion in Münster

Das OVG in Münster hat den Eilantrag von AfD und Junge Alternative verworfen. Grund ist die Auflösung der Jugendorganisation. Carsten Günther wird Präsident des OVG Münster – nach drei Jahren Vakanz und juristischem Streit gibt es nun eine Entscheidung. Ein Pfarrer in Ahaus wurde wegen Kinderpornografie verurteilt und dauerhaft aus dem Dienst entlassen. Die Kirche zieht Konsequenzen. Vor dem Landgericht Münster läuft ein Prozess wegen Zwangsprostitution. Angeklagt sind zwei Brüder, ihre Eltern und eine Komplizin.
Foto: Daniel Bone

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Münster. Das Kreispokalspiel zwischen dem SV Mauritz und dem TuS Hiltrup beschäftigt den Fußballkreis Münster auch Wochen nach dem Abpfiff. Hintergrund ist ein Vorfall nach der Partie am 17. September, die Hiltrup mit 5:2 gewann. Der Fall wurde vor das Verbandssportgericht des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) gebracht und mit einer Entscheidung abgeschlossen, die im Münsteraner Amateurfußball weiter kontrovers diskutiert wird.
Nach Abpfiff hatte Schiedsrichter Moritz Ludorf einen Sonderbericht eingereicht. Darin schilderte er ein Gespräch mit dem Hiltruper Trainer, das nach Darstellung der Offiziellen eine mögliche Einflussnahme auf den Spielbericht betroffen haben soll. Das Verbandssportgericht bewertete den Vorgang als Verdachtsfall, stellte das Verfahren jedoch gegen eine Zahlung von 150 Euro ein.
Die Entscheidung wurde laut amtlicher Mitteilung des FLVW vom 10. Oktober 2025 unter dem Aktenzeichen 00026-25/26-VSG dokumentiert. Während das Sportgericht die Sache damit für erledigt erklärte, wird das Urteil auf Kreisebene teils kritisch gesehen. Vertreter des Fußballkreises Münster betonen, dass der Umgang mit Schiedsrichterberichten für die Integrität des Wettbewerbs von zentraler Bedeutung sei.

Verbandssportgericht verteidigt Entscheidung – Uneinigkeit bleibt

Der zuständige Sportrichter Rolf Meiberg führte das Verfahren im schriftlichen Einzelrichterverfahren durch. Nach seiner Begründung war eine mündliche Anhörung nicht erforderlich, da die schriftlichen Stellungnahmen keinen eindeutigen Nachweis einer unzulässigen Einflussnahme ergaben. Eine Geldauflage erschien aus Sicht des Verbandssportgerichts als angemessene Lösung.
Im Fußballkreis Münster sieht man den Fall jedoch anders. Mehrere Funktionsträger äußerten die Sorge, dass eine solche Entscheidung die Bedeutung von Sonderberichten schwächen und Fehlverhalten künftig schwerer sanktionierbar machen könnte. In höheren Ligen seien ähnliche Fälle nach Angaben des Verbands bislang kaum bekannt.
Kreisvertreter kündigten an, sich für klarere Richtlinien im Umgang mit möglichen Einflussnahmen starkzumachen. Ein Antrag auf Wiederaufnahme wurde zwar gestellt, dürfte aber mangels Zuständigkeit des Kreises keine rechtliche Wirkung entfalten. Trotzdem soll das Thema auf Verbandsebene weiter diskutiert werden, um künftige Verfahren transparenter zu gestalten.

Verfahren und Zuständigkeit: Wie das Urteil zustande kam

In der westfälischen Sportgerichtsbarkeit ist das schriftliche Einzelrichterverfahren Standard. Grundlage bildet die Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV). Nur in Ausnahmefällen – etwa auf Antrag der Beteiligten – wird mündlich verhandelt. Offizielle Entscheidungen erscheinen regelmäßig in den „Amtlichen Mitteilungen“ des FLVW.
Zuständig für Verfahren aus dem Kreis Münster ist das Verbandssportgericht in Kaiserau, das vom Juristen Rolf Meiberg geleitet wird. Diese Struktur erklärt, warum auch im Fall Mauritz gegen Hiltrup ohne Anhörung entschieden wurde. Die Geldauflage gilt als formale Beendigung des Verfahrens, weitere Rechtsmittel bestanden nicht.

Gelb-Rot, Rot und Teamoffizielle: Welche Folgen drohen

Nach den Durchführungsbestimmungen des FLVW führt eine Rote Karte gegen Trainer oder Betreuer grundsätzlich zu einer Sperre für das nächste Spiel. Bei einer Gelb-Roten Karte entfällt dieses automatische Verbot; stattdessen können Ordnungsgelder oder sportgerichtliche Maßnahmen folgen.
Für Spieler bleibt die Sperre nach Gelb-Rot weiterhin verpflichtend. Seit August 2025 gilt zudem landesweit eine Vereinheitlichung: Im Jugendbereich ist die Gelb-Rote Karte eine reine Matchstrafe ohne automatische Sperre. Dieses differenzierte System erklärt, warum im hier behandelten Fall keine Spielsperre, sondern lediglich eine Geldauflage ausgesprochen wurde.

Einordnung zum Spiel: Ergebnis, Runde und Bedeutung

Das Kreispokal-Duell SV Mauritz gegen TuS Hiltrup fand am 17. September 2025 in der zweiten Runde statt und endete 2:5. Hiltrup spielt in der Oberliga Westfalen, Mauritz in der Bezirksliga. Der Vorfall nach Abpfiff führte zu einer mehrwöchigen Prüfung durch den Verband.
Mit der Entscheidung ist das Verfahren formell beendet, inhaltlich bleibt es aber ein Lehrstück für den Umgang mit Konflikten zwischen Schiedsrichtern und Trainern. Für den Fußballkreis Münster steht nun die Frage im Raum, ob die bestehenden Regeln zum Schutz der Unparteiischen künftig präzisiert werden sollten, um ähnliche Fälle klarer einzuordnen.

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