Bundeswehr behält alte Liegenschaften: Verkaufsstopp betrifft auch die Blücherkaserne in Münster

Die Bundeswehr stoppt den Verkauf von rund 200 alten Liegenschaften. Auch Münster ist betroffen: Die Blücherkaserne bleibt in Bundesbesitz – ihre Zukunft ist offen.
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Münster. Das Verteidigungsministerium hat angekündigt, sich doch nicht von rund 200 früheren Bundeswehrliegenschaften in Deutschland zu trennen. Geplant war ursprünglich, zahlreiche ehemalige Kasernen, Fliegerhorste und Militärflächen über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu veräußern oder zivil zu nutzen. Diese Vorhaben sind nun gestoppt.

13 Standorte sollen weitergenutzt werden

Nach Angaben des Ministeriums sollen 13 Liegenschaften bundesweit wieder militärisch genutzt werden. Für den Rest der rund 200 Flächen ist der Verkauf oder eine zivile Anschlussnutzung vorerst ausgesetzt. Das Ministerium begründet den Schritt mit der sicherheitspolitischen Lage und dem geplanten Aufwuchs der Bundeswehr. Eine vollständige Liste der betroffenen Standorte hat das Ministerium bislang nicht veröffentlicht.

Blücherkaserne in Münster weiterhin im Bundesbesitz

Unter den betroffenen Liegenschaften befindet sich nach aktuellen Informationen auch die Blücherkaserne an der Einsteinstraße in Münster. Sie steht im Eigentum des Bundes und wird seit 2022 als Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine genutzt. Zuständig für den Betrieb ist die Stadt Münster.
Ob und in welcher Form sich die Entscheidung des Bundes auf diese Nutzung auswirkt, ist derzeit nicht bekannt. Eine offizielle Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zur Zukunft der Blücherkaserne liegt bisher nicht vor.

Hintergrund: Nutzung als Unterkunft seit 2022

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Stadt Münster die ehemalige Kaserne kurzfristig übernommen, um dort mehrere hundert Geflüchtete unterzubringen. Seitdem wird das Gelände regelmäßig für humanitäre Zwecke genutzt.
Auch andere Kommunen in Deutschland nutzen ehemalige Bundeswehrliegenschaften aktuell für Flüchtlingsunterkünfte, soziale Projekte oder Übergangswohnungen. Wie lange diese zivilen Nutzungen fortgeführt werden können, hängt von weiteren Entscheidungen des Bundes ab.

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