Gericht verurteilt 42-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs und Kinderpornografie

Ex-Bürgermeister von Ostbevern verurteilt: Dreieinhalb Jahre Haft wegen Bestechlichkeit. Details zu Urteil, Hintergründen und Konsequenzen. Urteil nach Gewaltverbrechen in Bielefeld: Vater zu lebenslanger Haft, Mutter zu Jugendstrafe. Revision wurde bereits angekündigt. Ein Trio aus Münster und Rheine lockte Freier mit Sex-Dates als Falle in eine Wohnung, bedrohte sie mit einem Messer und raubte sie aus.
Foto: Arek Socha

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Steinfurt. Ein 42-jähriger Mann aus Greven ist am Donnerstag vor dem Amtsgericht Steinfurt wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt und des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt worden. Nach einer etwa einstündigen Verhandlung setzte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung aus. Zusätzlich muss der Verurteilte 8.000 Euro an den Kinderschutzbund Münster zahlen.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem ordnete das Gericht an, dass der Mann seine bereits begonnene psychologische Therapie fortführen muss, solange der behandelnde Therapeut dies für erforderlich hält. Das Urteil entspricht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Als strafmildernd wertete die Richterin das umfassende Geständnis des Angeklagten, der in einer leitenden beruflichen Position steht. Er hatte die Vorwürfe eingeräumt und erklärt, seine Taten seien nicht zu entschuldigen.

Rechtlich fällt der Tatvorwurf unter den Paragrafen 176a Strafgesetzbuch, der auch Handlungen ohne direkten Körperkontakt als sexuellen Missbrauch wertet – etwa, wenn Kinder zu sexuellen Handlungen oder Nacktbildern gedrängt werden. Auch der Besitz sogenannter „Kinder- und Jugendpornografie“ (§§ 184b, 184c StGB) ist strafbar. Die Mindeststrafen für solche Delikte wurden 2024 nach einer Reform wieder abgesenkt, um Gerichten mehr Spielraum für Bewährungsurteile bei Geständnissen und Therapieauflagen zu geben.

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Chat mit Zwölfjähriger und sichergestellte Dateien

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Grevener in einem Internet-Chat ein zwölfjähriges Mädchen dazu gebracht, ihm Nacktfotos zu schicken. Damit, so die Richterin, sei der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt erfüllt. Außerdem wurden bei einer Hausdurchsuchung 47 kinderpornografische Fotos und Videos auf Tablet, Notebook und Handy gefunden. Ein Video soll einen schweren sexuellen Missbrauch an einem mutmaßlich zehnjährigen Mädchen zeigen.

Wie der Mann ins Visier der Ermittler geraten war, blieb in der Verhandlung offen. Nach Angaben des Gerichts gab es zwischenzeitlich eine weitere Durchsuchung in einem ähnlichen Verfahren, die Ermittlungen hierzu dauern an. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er sei sich seiner Probleme bewusst und versuche, Situationen zu meiden, die ihn „triggern“ könnten. Eine laufende Therapie solle ihm helfen, Rückfälle zu vermeiden. Die Richterin machte deutlich, dass der Konsum solcher Aufnahmen zur Nachfrage nach Missbrauchsdarstellungen beiträgt und damit reales Leid befördert.

Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl solcher „Hands-off“-Delikte – also Missbrauchsfälle ohne körperliche Berührung – bundesweit gestiegen. Im Bundeslagebild 2024 verzeichnete das BKA eine deutliche Zunahme von Verfahren, bei denen Kinder online zu sexuellen Handlungen oder Bildern gedrängt wurden. Ermittlungen beginnen häufig mit Hinweisen internationaler Plattformen und führen über digitale Spuren zu Durchsuchungen.

Bewährungsauflagen und Therapie statt Haft

Das Gericht entschied, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Nach deutschem Strafrecht (§ 56 StGB) ist dies bei Strafen bis zu zwei Jahren möglich, wenn eine günstige Sozialprognose besteht. In Sexualstrafverfahren werden Auflagen und Weisungen häufig kombiniert: Zahlungen an gemeinnützige Organisationen sollen Wiedergutmachung leisten, Therapien helfen, Rückfälle zu verhindern.

Verstöße gegen Auflagen können jedoch dazu führen, dass die Bewährung widerrufen wird. Mit der Zahlung an den Kinderschutzbund Münster soll im konkreten Fall ein Zeichen für Opferschutz und Prävention gesetzt werden.

Der Kinderschutzbund Münster ist eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Eltern und Fachkräfte, wenn es um Missbrauchsprävention oder Beratung geht. Neben vertraulichen Gesprächen bietet die Fachstelle „Kinder im Mittelpunkt“ (KiM) Hilfe für Betroffene und Angehörige an. In akuten Fällen arbeiten Jugendamt, Beratungsstellen und Polizei eng zusammen.

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