
Münster. Zwei Frauen der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ müssen nach einer unangemeldeten Demonstration in Münster keine Verurteilung befürchten. Das Amtsgericht hat das Verfahren am Dienstag (11. November 2025) gegen die Zahlung von jeweils 300 Euro an die Kinderkrebshilfe Münster eingestellt.
Der Fall bezog sich auf eine Aktion im November 2024, bei der mehrere Personen kurzzeitig Fahrbahnen in der Innenstadt blockiert hatten. Die beiden Angeklagten, 25 und 55 Jahre alt, beteiligten sich an zwei sogenannten Laufdemonstrationen – zunächst am Stadtgraben, später auf der Münzstraße. Anders als bei früheren Protesten der Bewegung wurden dabei keine Klebeaktionen durchgeführt. Laut Polizei entstanden zeitweise Verkehrsbehinderungen.
In Münster mussten sich in den vergangenen Monaten mehrfach Mitglieder der „Letzten Generation“ vor Gericht verantworten. Die meisten Prozesse endeten mit Geldstrafen wegen Nötigung. Im aktuellen Fall bewertete das Gericht die Umstände jedoch als weniger schwerwiegend.
Die Richterin berücksichtigte, dass beide Frauen bislang nicht vorbestraft waren und erklärten, künftig keine vergleichbaren Aktionen mehr zu planen. Unter diesen Voraussetzungen sei eine Einstellung gegen Auflage vertretbar, hieß es aus Justizkreisen.
Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte inzwischen differenzierter auf Klimaaktionen reagieren. Während frühere Fälle mit klassischen Straßenblockaden als eindeutige Nötigung bewertet wurden, spielt das konkrete Verhalten der Beteiligten zunehmend eine Rolle. Dass die Aktivistinnen sich nicht auf die Straße klebten, sondern lediglich langsam über die Fahrbahn gingen, dürfte das Urteil maßgeblich beeinflusst haben.
Nach übereinstimmenden Medienberichten sieht die Justiz in Münster damit erstmals von einer Bestrafung wegen einer Straßenblockade der „Letzten Generation“ ab.