
Münster. In Albachten ist erstmals in diesem Herbst ein Fall von Vogelgrippe nachgewiesen worden. Wie die Stadt Münster mitteilt, war ein am 3. November gefundener toter Kranich mit dem hochansteckenden H5N1-Virus infiziert. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Erreger inzwischen offiziell. Die Stadt ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu auf, die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um eine Ausbreitung auf Hausgeflügel zu verhindern.
Nach Angaben des Gesundheits- und Veterinäramts betrifft die Aufforderung nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Privatpersonen, die Hühner im eigenen Garten halten. Eine Stallpflicht wird derzeit nicht verhängt, da es sich um einen einzelnen Wildvogel handelt. Dennoch gilt erhöhte Wachsamkeit, denn die sogenannte aviäre Influenza breitet sich seit Anfang November bundesweit wieder aus. Das Virus gilt als hochpathogen und führt bei infizierten Vögeln meist zum Tod.
Damit sich die Vogelgrippe in Münster nicht weiter ausbreitet, erinnert die Stadt an zentrale Hygieneregeln. Trinkwasser für Geflügel soll nur an Stellen bereitgestellt werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Futter, Einstreu und Arbeitskleidung müssen getrennt und sauber gelagert werden. Außerdem sollten Halterinnen und Halter vor und nach dem Betreten des Stalls gründlich die Hände waschen.
Treten in kleineren Haltungen mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Todesfälle auf, gilt das als Warnsignal. In solchen Fällen sind Tierärztin oder Tierarzt sowie das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0251 / 492-5400 umgehend zu informieren. Personen, die regelmäßig Kontakt zu Wildvögeln oder Geflügel haben – etwa Jäger, Tierärzte oder Mitarbeitende in Wildtierstationen – sollten beim Umgang mit toten oder kranken Tieren Schutzausrüstung tragen. Für diese Berufsgruppen empfiehlt das Gesundheits- und Veterinäramt zusätzlich eine Impfung gegen die saisonale Grippe, um mögliche Doppelinfektionen zu vermeiden.
Die Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und auch Haustiere von ihnen fernzuhalten. Wer Kadaver von Enten, Gänsen, Schwänen, Möwen oder Greifvögeln findet, soll den Fund dem städtischen Veterinäramt melden. Auch hier steht die Telefonnummer 0251 / 492-5400 zur Verfügung.
Wer ungeschützten Kontakt zu einem infizierten Tier oder dessen Ausscheidungen hatte, sollte sich zwei Wochen lang beobachten und bei Grippesymptomen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach derzeitiger Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts gilt das Risiko einer Übertragung auf den Menschen als gering.
Vor drei Jahren hatte es in Münster zuletzt einen größeren Ausbruch gegeben, als in einer Geflügelhaltung mit rund 90 Tieren der H5N1-Erreger festgestellt worden war. Damals ordnete die Stadt eine einmonatige Stallpflicht im gesamten Stadtgebiet an. Aktuell setzt die Verwaltung auf Aufklärung und Eigenverantwortung der Tierhalter, um einen ähnlichen Verlauf zu verhindern.