
Im Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Münster fanden Café und Stadt eine gemeinsame Linie: Der Glühweinverkauf am Fenster bleibt erlaubt, orientiert sich aber künftig strikt an den Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte. Von Sonntag bis Donnerstag darf das Lomo bis 20 Uhr ausschenken, freitags und samstags bis 21 Uhr. Für beide Seiten bedeutet das eine deutliche Entlastung. Die Stadt erreicht eine zeitliche Rahmenregelung, die in ihr Sicherheitskonzept passt, während das Café seine wichtigsten Abendstunden in der Vorweihnachtszeit behält.
Damit ist die ursprünglich festgelegte Sperrstunde ab 17 Uhr vom Tisch. Die Betreiber hatten vor allem die wirtschaftlichen Folgen dieser frühen Grenze kritisiert, da der Abendverkauf in der Adventszeit einen großen Teil des Jahresumsatzes ausmacht. Mit dem Vergleich bleibt das Kerngeschäft bestehen, ohne dass die Stadt auf zentrale Sicherheitsargumente verzichten muss.
Auslöser des Konflikts war eine Ordnungsverfügung, die die Stadt Münster für die diesjährige Weihnachtsmarktsaison erlassen hatte. Sie sah vor, dass der Verkauf am Fenster bereits ab 17 Uhr eingestellt werden sollte. Die Stadt begründete dies mit Engstellen auf der Salzstraße, die sich aus dem Zusammenspiel von Marktbesuchern, Passanten und dem Andrang vor dem Lomo-Fenster ergeben würden. Bei hoher Auslastung sei die Durchgangsbreite an bestimmten Tagen zu gering gewesen.
Das Café Lomo stellte den Zeitpunkt und die Wirkung der Auflage infrage. Kurz vor Beginn des Weihnachtsmarkts seien Personal und Waren schon disponiert gewesen, und vergleichbare Verkaufsstellen in der Umgebung seien nicht betroffen. Auch der Hinweis auf die wirtschaftlichen Auswirkungen spielte eine zentrale Rolle: Der Außer-Haus-Verkauf am Fenster ist seit zwei Jahrzehnten ein fester Bestandteil des Angebots und zieht Jahr für Jahr viele Menschen an.
Die Verfügung führte kurzfristig zu einer breiten Diskussion. Unterstützerinnen und Unterstützer des Cafés starteten eine Petition, die innerhalb weniger Tage rund 2000 Unterschriften erreichte. Darin wurde eine Ungleichbehandlung kritisiert und betont, dass der Glühwein des Lomo auch für Menschen mit kleinerem Budget eine Alternative zum Weihnachtsmarkt sei.
Parallel ging das Café gerichtlich gegen die Verfügung vor und beantragte einstweiligen Rechtsschutz. Für Donnerstag war ein nicht öffentlicher Erörterungstermin angesetzt, in dem Gericht, Stadt und Café die Lage bewerteten. Am Ende stand der Vergleich, mit dem beide Seiten offenkundig leben können.