Lange Einbürgerungszeiten in Münster: Robin Korte beantwortet Bürgeranfrage

Eine aktuelle Studie zeigt einen besorgniserregenden Trend in Deutschland: Das Vertrauen in die Demokratie schwindet, während rechtsextreme Einstellungen zunehmen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Foto: Jörn Heller auf Pixabay

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Berlin/Münster. Auf der Beteiligungsplattform abgeordnetenwatch.de hat ein Münsteraner Bürger den Grünen-Landtagsabgeordneten Robin Korte mit einer deutlichen Kritik konfrontiert. Anlass ist die außergewöhnliche Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen in Münster. Laut automatischer Antwort der Einbürgerungsbehörde müssen Antragstellende derzeit mehr als 28 Monate warten, bis ihr Verfahren überhaupt abgeschlossen ist. Für viele Betroffene bedeutet das eine lange Phase rechtlicher Unsicherheit.

In seiner Frage beschreibt der Bürger die Situation als belastend für Menschen, die seit Jahren in Münster leben, arbeiten und gesellschaftlich integriert sind. Er möchte wissen, weshalb die Verfahren so lange dauern und welche politischen Maßnahmen geplant sind, um die Abläufe zu beschleunigen.

Korte verweist auf kommunale Zuständigkeit

Robin Korte hat die Anfrage inzwischen beantwortet. In seiner Rückmeldung weist er darauf hin, dass die Einbürgerungsverfahren vollständig in der Verantwortung der Stadt Münster liegen. Die Kommunalverwaltung entscheide über Personal, Abläufe und Prioritäten – nicht der Landtag. Der Abgeordnete macht deutlich, dass Landespolitiker keine unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten in kommunale Verwaltungsprozesse besitzen.

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Gleichzeitig verweist er darauf, dass die Stadt Münster die lange Bearbeitungsdauer bereits öffentlich erklärt habe. Steigende Antragszahlen und begrenzte Kapazitäten führten seit Jahren zu einem hohen Aufwand in der Sachbearbeitung. Korte stellt klar, dass er die Hinweise aufgenommen habe, konkrete Verbesserungen aber bei der Stadt selbst angestoßen werden müssten.

Zusätzlicher Druck durch Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

In seiner Antwort geht Korte auch auf die bundespolitische Ebene ein. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts werde voraussichtlich für zusätzliche Einbürgerungsanträge sorgen. Kommunen wie Münster müssten sich deshalb langfristig auf eine steigende Belastung einstellen. Der Hinweis verdeutlicht, dass sich die Situation ohne strukturelle Anpassungen weiter zuspitzen könnte.

Signal der Gesprächsbereitschaft, keine direkte Lösung

Korte betont, dass er die Sorgen der Betroffenen nachvollziehen kann. Er kündigt an, das Thema in Gesprächen mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern weiterhin anzusprechen. Konkrete Zusagen zu zusätzlichen Stellen, neuen Verfahren oder landesseitigen Unterstützungen enthält seine Antwort jedoch nicht – auch, weil solche Entscheidungen nicht in seine direkte Zuständigkeit fallen.

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