Stock, Bedrohungen, Angriffe: Landgericht Münster verhandelt Sicherungsverfahren

Das OVG in Münster hat den Eilantrag von AfD und Junge Alternative verworfen. Grund ist die Auflösung der Jugendorganisation. Carsten Günther wird Präsident des OVG Münster – nach drei Jahren Vakanz und juristischem Streit gibt es nun eine Entscheidung. Ein Pfarrer in Ahaus wurde wegen Kinderpornografie verurteilt und dauerhaft aus dem Dienst entlassen. Die Kirche zieht Konsequenzen. Vor dem Landgericht Münster läuft ein Prozess wegen Zwangsprostitution. Angeklagt sind zwei Brüder, ihre Eltern und eine Komplizin.
Foto: Daniel Bone

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Münster. Vor dem Landgericht Münster steht derzeit kein gewöhnlicher Strafprozess im Mittelpunkt, sondern ein Sicherungsverfahren mit weitreichenden Folgen. Das Gericht muss klären, ob ein 60-jähriger Beschuldigter dauerhaft in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht werden soll. Grundlage ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft, die von einer psychischen Erkrankung und einer anhaltenden Gefährdung ausgeht.

Kein klassisches Strafverfahren, sondern Maßregel im Fokus

Anders als in einem regulären Strafprozess geht es in dem Verfahren nicht um eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe. Verhandelt wird vielmehr, ob eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird. Konkret steht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Münster, das seit Montag die Hauptverhandlung führt.

Auffälliger Auftakt der Hauptverhandlung

Bereits zum Auftakt machte der Beschuldigte ungewöhnliche Angaben, unter anderem zu seiner eigenen Staatsangehörigkeit. Zudem stellte er den Ablauf der ihm vorgeworfenen Taten anders dar, als es die Staatsanwaltschaft auf Grundlage von Zeugenaussagen tut. Mehrere Tatkomplexe aus unterschiedlichen Städten spielen dabei eine Rolle.

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Vorwürfe aus Oelde: Bedrohung und körperliche Auseinandersetzung

Ein zentraler Tatvorwurf betrifft einen Vorfall im Dezember 2024 in Oelde. Dort soll der Mann vor dem Marienhospital mit einem Stock auf den Rucksack einer Frau eingeschlagen haben. Im Krankenhaus selbst habe er einen Arzt bedroht und sich körperlich mit einer Mitarbeiterin auseinandergesetzt, die den Mediziner schützen wollte. Der Beschuldigte bestreitet nach Darstellung des Gerichts, überhaupt in Oelde gewesen zu sein.

Zweiter Tatkomplex am Hauptbahnhof Münster

Ein weiterer Vorwurf stammt aus dem Juni und betrifft einen Buchladen im Bereich des Hauptbahnhofs Münster. Dort soll der Mann mehrere Kartenspiele an sich genommen haben. Als er auf den mutmaßlichen Diebstahl angesprochen wurde, soll es zu Bedrohungen gekommen sein. Laut Anklage verletzte er einen Mitarbeiter mit einem rund 1,25 Meter langen Stock. Das Opfer erlitt demnach eine Einblutung am Auge, klagte über Kopfschmerzen und Übelkeit und musste ärztlich behandelt werden. Anschließend wurde der Beschuldigte von der Polizei festgenommen.

Weitere Vorwürfe während der Untersuchungshaft

Auch während der Haft sollen sich weitere Vorfälle ereignet haben. In der JVA Münster soll der Mann Kameras in seinem Haftraum manipuliert haben. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, drei Justizvollzugsmitarbeiter verletzt zu haben, unter anderem durch einen Tritt gegen das Auge sowie durch Spucken.

Warum die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren beantragt

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt eine psychische Erkrankung vor, die eine erhebliche Gefahr weiterer Straftaten begründet. In solchen Fällen sieht das Strafrecht ein Sicherungsverfahren vor. Ziel ist nicht Bestrafung, sondern der Schutz der Allgemeinheit durch eine mögliche dauerhafte Unterbringung.

Rechtsgrundlage ist in der Regel § 63 Strafgesetzbuch. Voraussetzung ist, dass der Betroffene eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und eine negative Gefährlichkeitsprognose besteht.

Aktueller Stand des Verfahrens

Der Mann ist derzeit bereits vorläufig in einer forensischen Einrichtung untergebracht. Im weiteren Verlauf der Verhandlung wird das Gericht prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem psychiatrische Gutachten und die Bewertung der vorgeworfenen Taten.

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