24 Fälle in einem Jahr: Suizide in NRW-Gefängnissen geben Anlass zur Sorge

Ein 37-jähriger Mann wird verdächtigt, sein Baby in Berlin ertränkt zu haben. Das Kind wurde trotz Wiederbelebungsversuchen im Krankenhaus für tot erklärt. Ermittlungen laufen.
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Die Zahl ist seit Jahren auffällig und hat sich auch 2025 kaum verändert. In den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten haben sich im vergangenen Jahr 24 Inhaftierte das Leben genommen. Rechnet man diese Fälle auf eine angenommene Belegung von rund 31.000 Gefangenen hoch, ergibt sich eine Suizidquote von etwa 77 pro 100.000 Inhaftierte. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung liegt die Quote mit rund 12 Suiziden pro 100.000 Einwohner deutlich niedriger. Damit bleibt der Justizvollzug ein Bereich mit überdurchschnittlicher Belastung, auch wenn die Zahlen im Rahmen der Vorjahre liegen.

Vorfall in Bielefeld macht Problematik sichtbar

Anfang Januar rückte das Thema erneut in den Fokus, als es in der JVA Bielefeld-Brackwede zu einem Suizidversuch kam. Ein Untersuchungshäftling versuchte dort vor den Augen anderer Gefangener, sich das Leben zu nehmen. Der Mann überlebte und wurde medizinisch behandelt. Nach Angaben der Justizvollzugsanstalt befand er sich in Untersuchungshaft, wartete auf seinen Prozess und war bereits als suizidgefährdet eingestuft worden. Entsprechende Betreuungsmaßnahmen liefen. Dass es dennoch zu dem Vorfall kam, verdeutlicht die Grenzen präventiver Einschätzungen. Beobachtungen aus dem Umfeld zufolge hatte der Mann nach Besuchen von Angehörigen zeitweise einen stabilen Eindruck gemacht.

Struktur der Suizidprävention in NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es 35 Justizvollzugsanstalten mit rund 18.900 Haftplätzen. Bei der Aufnahme in den Vollzug wird grundsätzlich geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Suizidgefährdung vorliegen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Erstinhaftierten. Wird ein Risiko festgestellt, greifen abgestufte Maßnahmen. Dazu gehören psychologische Betreuung, regelmäßige Gespräche sowie Kontrollen der Hafträume, die bei akuter Gefährdung in kurzen Zeitabständen erfolgen können. Beschäftigte im Justizvollzug werden regelmäßig für das Thema sensibilisiert.

Videoüberwachung als Ausnahmeinstrument

Bei akuter Gefahr sieht das Landesjustizvollzugsgesetz auch eine dauerhafte Videoüberwachung vor. Diese ist jedoch nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Sie darf ausschließlich zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leben oder Gesundheit eingesetzt werden und ist auf dafür geeignete Räume beschränkt. Entsprechende Vorgaben sollen sicherstellen, dass der Eingriff zeitlich und inhaltlich begrenzt bleibt.

Wissenschaftlicher Blick auf die Ursachen

Forschungsarbeiten deuten darauf hin, dass Suizide im Justizvollzug häufig nicht allein durch die Haftbedingungen erklärbar sind. Eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2019 kommt zu dem Ergebnis, dass viele Betroffene bereits vor der Inhaftierung erhebliche Risikofaktoren mitbringen. Dazu zählen psychische Erkrankungen, Suchtprobleme oder frühere Suizidversuche. Fachliche Handreichungen zur Suizidprävention im Vollzug greifen diese Erkenntnisse auf und betonen die Bedeutung früher Diagnostik und kontinuierlicher Begleitung.

Einordnung über den Vollzug hinaus

Auch außerhalb der Gefängnisse bleibt Suizid ein relevantes gesellschaftliches Thema. Nach Angaben von Destatis wurden im Jahr 2024 bundesweit 10.372 Suizide registriert. Die Zahlen machen deutlich, dass Prävention nicht allein Aufgabe des Justizvollzugs ist. Für Vergleiche sind zudem stets die jeweiligen Bezugsgrößen entscheidend, da sich Quoten je nach Datengrundlage unterscheiden.

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