Nach AfD-Anfrage: Warum der Preis für einen Münsteraner Verlag die Bundesregierung beschäftigt

Der Unrast-Verlag aus Münster erhält den Spitzenpreis des Deutschen Verlagspreises. Eine Kleine Anfrage der AfD löst eine politische Debatte und eine klare Antwort der Bundesregierung aus.
Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

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Der Unrast-Verlag aus Münster ist mit dem Spitzenpreis des Deutschen Verlagspreises ausgezeichnet worden – einer mit 50.000 Euro dotierten Ehrung des Bundes. Was als Anerkennung für unabhängige Verlagsarbeit begann, entwickelte sich jedoch rasch zu einer bundespolitischen Kontroverse. Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag stellte die Vergabepraxis des Preises grundsätzlich infrage und führte zu einer deutlichen Reaktion der Bundesregierung.

Deutscher Verlagspreis: Förderung unabhängiger Verlage

Der Deutscher Verlagspreis wird seit 2019 vergeben und soll die Arbeit unabhängiger Verlage in Deutschland würdigen. Verliehen wird er in mehreren Kategorien, darunter bis zu drei Spitzenpreise mit jeweils 50.000 Euro Preisgeld. Finanziert wird der Preis aus Bundesmitteln, für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils zwei Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury, die auf Grundlage festgelegter Teilnahmebedingungen entscheidet.

Unrast als Spitzenpreisträger 2025

Der Unrast-Verlag wurde im Herbst 2025 als einer von drei Spitzenpreisträgern ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand am 15. Oktober 2025 im Rahmen der Frankfurter Buchmesse statt. Der Verlag, der nach eigenen Angaben auf rund 35 Jahre verlegerische Arbeit zurückblickt, wurde von der Jury für sein prägnantes Profil und sein politisches Programm gewürdigt. Formell verliehen wurde der Preis durch Wolfram Weimer, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Kleine Anfrage der AfD rückt Broschüre in den Fokus

Kurz nach der Preisverleihung brachte die Alternative für Deutschland eine umfangreiche Kleine Anfrage im Bundestag ein (Drucksache 21/3154). Darin heißt es wörtlich, der Unrast-Verlag veröffentliche unter anderem die Broschüre „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“, die sich an Minderjährige richte und „Ratschläge, schwerere Straftaten zu begehen“, enthalte. Die Fragesteller führen aus, in dem Heft würden unter anderem „Anleitungen zum Straßenkampf“, Hinweise zur Umgehung von DNA-Analysen sowie Empfehlungen für den Einsatz von Waffen beschrieben.

Die AfD ordnet diese Inhalte als potenziell strafrechtlich relevant ein und verweist auf mögliche Verstöße gegen Paragrafen des Strafgesetzbuches, darunter § 126, § 130a und § 258 StGB. In der Anfrage wird zudem betont, dass die Teilnahmebedingungen des Deutschen Verlagspreises Verlage mit „jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten“ ausdrücklich von der Teilnahme ausschließen.

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Forderung nach Prüfung und möglicher Rückforderung

Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Fraktion die Frage, wie es dennoch zur Auszeichnung kommen konnte. Wörtlich heißt es in der Anfrage, zu Unrecht erhaltene Prämien könnten laut Verfahrensregeln „vom BKM zurückgefordert werden“, insbesondere wenn Teilnahmebedingungen nicht eingehalten worden seien. Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, ob sie eine Rückforderung der Prämie prüfe und ob der Unrast-Verlag im Bewerbungsverfahren Ansichtsexemplare eingereicht habe.

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Bundesregierung verweist auf unabhängige Jury

Die Bundesregierung weist die pauschalen Vorwürfe zurück. In ihrer schriftlichen Antwort betont sie, dass der Unrast-Verlag durch eine unabhängige Jury ausgewählt worden sei und die Entscheidung auf den veröffentlichten Auswahlkriterien beruhe. Zudem verweist sie auf die öffentlich zugängliche Jurybegründung. Politische Bewertungen einzelner Publikationen hätten keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren, solange die formalen Kriterien eingehalten würden.

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