
Münster steht in dieser Meldung für einen eher seltenen Erfolg aus dem Behördenalltag. Wie die Bezirksregierung Münster mitteilt, sind Auszüge aus der Bachelorarbeit ihrer Mitarbeiterin Jasmin Schul in der Fachzeitschrift Deutsche Verwaltungspraxis (DVP) erschienen.
Für die 30-Jährige aus Nottuln ist die Veröffentlichung laut Mitteilung eine besondere Auszeichnung, weil sie mit einer solchen Resonanz auf ihre Abschlussarbeit nicht gerechnet habe. Die Bezirksregierung Münster nennt die Publikation einen Beitrag zum fachlichen Diskurs in der öffentlichen Verwaltung.
Auszüge der Bachelorarbeit von Jasmin Schul sind in zwei Ausgaben der Deutschen Verwaltungspraxis veröffentlicht worden. Das teilte die Bezirksregierung Münster am 26. Januar 2026 mit. Die Behörde gratuliert der Mitarbeiterin zu diesem Schritt in ein Fachmedium, das sich an Praktikerinnen und Praktiker der öffentlichen Verwaltung richtet. Weil es sich um Auszüge handelt, steht dabei nicht eine komplette Veröffentlichung im Mittelpunkt, sondern ausgewählte Teile der Arbeit. Und genau diese Passagen haben es nach Angaben der Bezirksregierung in die DVP geschafft.
Schul arbeitet bei der Bezirksregierung Münster und kommt aus Nottuln. In der Mitteilung wird sie als 30 Jahre alt beschrieben. Außerdem wird ihr beruflicher Weg skizziert, denn sie hat ein duales Studium im staatlichen Verwaltungsdienst absolviert. Dabei wechselten sich Theoriephasen und Praxisabschnitte ab, sodass sie früh Einblicke in verschiedene Bereiche der Behörde erhielt. Die theoretischen Semester fanden an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen statt.
Für Leserinnen und Leser, die bei Münster Nachrichten und Nachrichten aus Münster auch Themen jenseits von Verkehr und Blaulicht suchen, ist das ein seltener Blick in die fachliche Arbeit hinter Verwaltungsentscheidungen. Denn eine Abschlussarbeit wird hier nicht nur abgegeben, sondern erreicht ein Publikum in der Verwaltungspraxis.
Gemeinsam halten wir unabhängige Nachrichten frei zugänglich. Was es dir wert ist, entscheidest du.
Inhaltlich dreht sich die Bachelorarbeit um das Vorverfahren nach den §§ 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung. Gemeint ist das Widerspruchsverfahren, das Betroffenen in vielen Fällen die Möglichkeit gibt, vor einer Klage gegen eine Verwaltungsentscheidung Widerspruch einzulegen. Laut Mitteilung kam Schul mit diesem Thema während eines Praxisabschnitts in Berührung. Dieser Abschnitt fand im Dezernat für Corona-Wirtschaftshilfen statt.
Dort nahm sie nach Angaben der Bezirksregierung an länderübergreifenden Besprechungen teil. Dabei sei ihr aufgefallen, dass die Bundesländer beim Umgang mit dem Vorverfahren sehr unterschiedlich vorgehen, und zwar auch mit Blick auf die Klagezahlen. Weil diese Unterschiede für die Praxis wichtig sind, entschied sie sich, die Entwicklung des Widerspruchsverfahrens wissenschaftlich zu beleuchten. In der Arbeit geht es darum, ob das Vorverfahren nach seiner weitgehenden Abschaffung in den 2000er-Jahren wieder an Bedeutung gewinnt.
Die Bezirksregierung Münster fasst die Ergebnisse so zusammen: Obwohl viele Länder das Verfahren reduziert oder abgeschafft haben, bleibt es ein relevantes Instrument. Gleichzeitig gebe es sehr verschiedene Modelle, von umfassender Beibehaltung über breite Ausnahmeregeln bis hin zu Varianten, bei denen Bürgerinnen und Bürger selbst wählen können. Eine klare Systematik lasse sich kaum erkennen. Und auch die Frage, ob das Vorverfahren Verwaltungsgerichte entlastet, lasse sich nicht eindeutig beantworten, weil die Entwicklungen zwischen den Ländern stark variieren. Für eine Aktuelle Meldung Münster ist das vor allem deshalb interessant, weil es zeigt, wie stark Regeln und Abläufe im Verwaltungsrecht je nach Bundesland auseinandergehen. Auch das Studium Verwaltung Münster wird damit greifbar, weil Praxisbeobachtungen direkt zu einer wissenschaftlichen Arbeit führen können.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu