
Frankfurt/Münster. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Yassine Bouchama vom SC Preußen Münster mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Die Entscheidung erging im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss. Grundlage der Sperre ist eine Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler, die vom Sportgericht als leichterer Fall eingeordnet wurde. Wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilt, gilt die Sperre nicht nur für die Spiele der Lizenzligen, sondern bis zu ihrem Ablauf auch für alle weiteren Meisterschaftsspiele des Vereins.
Der Vorfall ereignete sich am 25. Januar 2026 in der Zweitligapartie beim SC Paderborn 07. Yassine Bouchama wurde in der 28. Spielminute von Schiedsrichter Timo Gerach des Feldes verwiesen. In der Folge leitete der DFB-Kontrollausschuss ein Verfahren ein und erhob Anklage vor dem Sportgericht. Das Gremium kam nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass eine Sperre von drei Spielen angemessen ist.
Nach Angaben des Deutscher Fußball-Bund ist Yassine Bouchama bis zum vollständigen Ablauf der Sperre für sämtliche Meisterschaftsspiele seines Vereins nicht spielberechtigt. Die Sperre umfasst damit neben den regulären Ligaspielen auch mögliche weitere Pflichtspiele im Rahmen des Meisterschaftsbetriebs. Eine Verkürzung oder Bewährung wurde in der Entscheidung nicht vorgesehen.
Das Urteil ist mit der Veröffentlichung wirksam. Weitere Sanktionen, etwa in Form einer Geldstrafe, wurden im Verfahren gegen den Spieler von Preußen Münster nicht ausgesprochen. Auch zusätzliche Maßnahmen durch den Verein oder den Verband sind in der Mitteilung nicht genannt. Der DFB weist darauf hin, dass das Einzelrichterverfahren bei klarer Sachlage vorgesehen ist und regelmäßig bei vergleichbaren Fällen zur Anwendung kommt.
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