
Münster. Die Beleuchtung Dortmund-Ems-Kanal Münster bleibt weiterhin stark eingeschränkt. Der Verkehrsausschuss der Stadt Münster hat am Mittwochabend beschlossen, die bestehenden Regelungen beizubehalten. Ein Vorschlag der Stadtverwaltung zur Lockerung der Beleuchtung fand keine Mehrheit. Hintergrund der Entscheidung ist der Schutz der Fledermäuse entlang der Kanalpromenade.
Der Verwaltungsvorschlag sah vor, die adaptive Beleuchtung ganzjährig zuzulassen und lediglich zwischen 0 und 5 Uhr abzuschalten. Dieser Ansatz wurde im Verkehrsausschuss abgelehnt. Mit den Stimmen von Grünen, SPD und Volt sowie Linken und ÖDP sprach sich eine klare Mehrheit gegen die Änderung aus. Auch weitergehende Vorschläge aus Bezirksvertretungen erhielten keine Zustimmung.
Als Begründung wurde angeführt, dass künstliche Beleuchtung die Fledermäuse im Bereich des Dortmund-Ems-Kanal beeinträchtigen und vertreiben könne. Die bisherigen Regelungen sollen diesen Effekt weiterhin begrenzen.
Damit bleiben die aktuellen Vorgaben bestehen. Im Bereich der Rieselfelder im Norden Münsters, zwischen Königsberger Straße und Gittruper Straße, ist die Beleuchtung von März bis November vollständig ausgeschaltet. In den Wintermonaten November bis Februar ist sie dort von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang eingeschaltet.
In den übrigen Abschnitten der Kanalpromenade gilt von Oktober bis März ebenfalls eine Beleuchtung von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. In den Sommermonaten wird das Licht nur morgens von etwa 5.30 Uhr bis zum Sonnenaufgang eingeschaltet. Teilweise kommt adaptive Beleuchtung zum Einsatz, die nur bei Annäherung von Radfahrenden aktiviert wird.
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Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 11. Februar. Nach dem Votum im Verkehrsausschuss gilt das Abstimmungsverhalten jedoch als absehbar. CDU und FDP hatten zuvor auf mögliche Akzeptanzprobleme bei Radfahrenden hingewiesen, konnten sich jedoch nicht durchsetzen.
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