
Am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) hat der Zoll einen Reisenden aus dem Kosovo kontrolliert, der versuchte, nicht angemeldete Waren nach Deutschland einzuführen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten eine deutlich zu große Menge an Zigaretten sowie verbotene Lebensmittel fest. Der Mann musste Abgaben zahlen und sieht weiteren Konsequenzen entgegen.
Der Vorfall ereignete sich am Sonntagabend, 8. Februar 2026, am Flughafen Münster/Osnabrück. Der Reisende kam aus Pristina und passierte den Grünen Ausgang, der nur genutzt werden darf, wenn keine anmeldepflichtigen Waren mitgeführt werden. Dabei hielt er ein Mobiltelefon am Ohr und erweckte den Eindruck, in ein Gespräch vertieft zu sein.
Ungeachtet dessen wurde der Mann von Zollbeamten angesprochen und zu einer Kontrolle gebeten. Ob tatsächlich ein Telefonat geführt wurde oder der Anschein lediglich der Ablenkung diente, spielte für die Beamten keine Rolle.
Bei der anschließenden Gepäckkontrolle durch das Hauptzollamt Münster fanden sich in mehreren Taschen und Kleidungsstücken insgesamt 1.120 Zigaretten. Erlaubt wären ohne Anmeldung lediglich 200 Stück gewesen. Damit überschritt der Reisende die Freimenge um 920 Zigaretten.
Der Mann gab an, lediglich zwei Stangen Zigaretten mitzuführen und diese eigentlich anmelden zu wollen. Aufgrund des angeblichen Telefonats habe er dies jedoch vergessen. Diese Erklärung änderte nichts am weiteren Vorgehen der Zollbeamten.
Neben den Zigaretten stellten die Zöllner außerdem rund 500 Gramm Trockenfleisch sicher. Die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten aus sogenannten Drittstaaten in die Europäische Union ist aus seuchenrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt. Das Fleisch wurde daher einbehalten und entsorgt.
Zusätzlich zu den zollrechtlichen Folgen droht dem Reisenden wegen dieses Verstoßes eine Geldbuße durch das zuständige Kreisveterinäramt.
Für den versuchten Schmuggel der Zigaretten musste der Mann die doppelten Einfuhrabgaben entrichten. Diese beliefen sich auf knapp 350 Euro. Nach Abschluss aller Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Der Fall zeigt erneut, dass Ablenkungsversuche an Zollkontrollen keine Wirkung zeigen und Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen konsequent geahndet werden.
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