Zum Karneval 2026: Scharfe Sicherheitsregeln am Hauptbahnhof Münster

Angstraum oder Ankunftsort? Münster ringt weiter um seinen Hauptbahnhof
Foto: David Olef

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Münster. Rund um die Karnevalstage 2026 gelten am Hauptbahnhof Münster besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Bundespolizei hat für Münster sowie für die Hauptbahnhöfe Bielefeld, Hamm und Paderborn eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den betroffenen Bahnhofsbereichen.

Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Münster, wo während der Karnevalstage mit hohem Reiseaufkommen und vielen feiernden Menschen gerechnet wird. Die Maßnahme soll den Bahnverkehr absichern und gleichzeitig als Schutzfilter für die innerstädtischen Karnevalsveranstaltungen dienen.

Gültigkeit von Altweiberfastnacht bis Veilchendienstag

Das Mitführverbot tritt am 12. Februar 2026 um 0 Uhr in Kraft und gilt durchgehend bis 17. Februar 2026 um 23.59 Uhr. In diesem Zeitraum erwartet die Bundespolizei zahlreiche karnevalsbedingte Fahrten, insbesondere zu Umzügen und Veranstaltungen in den Innenstädten.

Gerade bei Reisen rund um Karneval spielen Alkohol, große Gruppen und emotionale Situationen eine Rolle. Die Verfügung soll verhindern, dass Konflikte durch Waffen oder ähnliche Gegenstände eskalieren.

Welche Gegenstände in Münster verboten sind

Am Hauptbahnhof Münster und den weiteren betroffenen Bahnhöfen ist das Mitführen unter anderem folgender Gegenstände untersagt:

Schusswaffen und deren Nachbildungen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messer aller Art, Schlagstöcke sowie Reizstoffsprühgeräte.

Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände offen oder verdeckt mitgeführt werden. Ziel ist es, potenzielle Gefahren bereits vor Betreten von Zügen oder Bahnsteigen zu minimieren.

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Kontrollen und mögliche Konsequenzen

Für den gesamten Geltungszeitraum kündigt die Bundespolizei verstärkte Kontrollen an. Auch am Hauptbahnhof Münster müssen Reisende mit Überprüfungen von Gepäck und mitgeführten Gegenständen rechnen.

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung drohen je nach Sachlage Zwangsgelder, Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

Hinweise für Reisende am Hauptbahnhof Münster

In den Bahnhöfen werden gut sichtbar Plakate angebracht, die auf die eingerichteten Verbotszonen hinweisen. Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Details und möglichen Ausnahmen ist auf der Website der Bundespolizei veröffentlicht.

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