Wie die 13-Jährige in den Fokus der Polizei geriet
Die junge Paderbornerin, geboren Ende 2011, lebt seit dem Tod ihrer Mutter in einer schwierigen familiären Situation. Der Vater scheint mit der Erziehung überfordert, was zu einem frühen Aufenthalt in einer Einrichtung in Niedersachsen führte. Aktuell befindet sich das Mädchen unter der Obhut des Jugendamts Paderborn, das zusammen mit der Polizei eine intensive Deradikalisierungsmaßnahme organisiert. Es wird vermutet, dass sich das Mädchen im Internet islamistisch radikalisiert hat, was zu den Maßnahmen der Polizei führte.
Die Polizei und das Jugendamt überwachen das Mädchen daher rund um die Uhr, eine Maßnahme, die nicht nur die lokale Polizei, sondern auch umliegende Polizeibehörden aufgrund von Personalmangel fordert. Das Mädchen trägt dabei eine elektronische Fußfessel, die es den Behörden ermöglicht, ihre Bewegungen zu verfolgen.
Der dramatische Verlauf der Überwachung
Am 24. Juni 2025 eskalierte die Situation, als das Mädchen in der Nacht aus dem Ferienhaus floh, in dem sie mit pädagogischer Betreuung untergebracht war. Die Polizei konnte sie jedoch mithilfe der Fußfessel schnell lokalisieren und zurückbringen. Während der Rückführung zeigte das Mädchen eine gewalttätige Reaktion. Sie beschädigte Inventar und verletzte sich mit einer Glasscherbe. In einem weiteren Vorfall griff sie eine Polizistin während einer Durchsuchung an.
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Dieser Vorfall führte dazu, dass das Mädchen in eine geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie verlegt wurde. Aktuell wird vermutet, dass sie sich in einer Einrichtung in Marsberg im Sauerland befindet, wo sie weiterhin unter ständiger Aufsicht steht.
Strafrechtliche Konsequenzen für das Mädchen
Da die 13-Jährige noch nicht das strafmündige Alter von 14 Jahren erreicht hat, sind strafrechtliche Konsequenzen für ihre Taten ausgeschlossen. Trotz der Sachbeschädigung und des Angriffs auf eine Polizistin bleibt es bei einer Maßnahme der Fürsorge. Für die Behörden stellt dieser Fall eine besondere Herausforderung dar, da es bei derartigen Straftaten im Jugendbereich keine rechtliche Handhabe gibt, um eine strafrechtliche Verurteilung durchzusetzen.
Der Fall der 13-Jährigen zeigt auf, wie schwierig es ist, mit jugendlicher Radikalisierung und den damit verbundenen Gefahren umzugehen. Es bleibt zu hoffen, dass die bestehenden Maßnahmen zur Deradikalisierung erfolgreich sind und das Mädchen in ein Leben ohne Gewalt und Hass zurückfindet.
Der Umgang mit Radikalisierung im Kindesalter
Dieser Vorfall verdeutlicht nicht nur die Bedrohung durch junge Menschen, die sich radikalisieren, sondern auch die besondere Herausforderung für die Behörden, wenn es um Jugendliche geht, die sich im Internet radikalisieren. Die intensive Betreuung und Überwachung durch Polizei und Jugendamt zeigt die Ernsthaftigkeit des Falls und unterstreicht die Notwendigkeit, frühzeitig gegenzusteuern, um derartigen Entwicklungen zu begegnen.














