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Abordnungen von Lehrkräften im Münsterland: Was Münster jetzt zum Schulstart wissen muss

Der Schulentwicklungsplan Münster bis 2033/34 zeigt, wo neue Schulen entstehen müssen und wie sich Schülerzahlen entwickeln. Der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Münster sieht acht Schulen als Notfallzentren vor – Entscheidung im Juli 2025.
Foto: Kohji Asakawa

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Münsterland. Zum Start ins Schuljahr 2025/26 stehen in NRW erneut Abordnungen von Lehrkräften im Münsterland an. Das sorgt traditionell für Diskussionen, weil viele Einsätze in Richtung Emscher-Lippe/Ruhrgebiet führen – mit langen Pendelwegen und Lücken an den abgebenden Schulen. Schulministerin Dorothee Feller hält dennoch an dem Instrument fest und verweist auf den landesweiten Bedarf. Zudem starten landesweit rund 174.000 Kinder in ihr erstes Schuljahr, was die Lage zusätzlich zuspitzt. 

Lage im Regierungsbezirk Münster: 124 Abordnungen – alle einvernehmlich

Die Bezirksregierung Münster meldet für 2025/26 insgesamt 124 Abordnungen an Grundschulen in die Bedarfsregion, und zwar nach eigenen Angaben einvernehmlich. Konkret stammen 16 Lehrkräfte aus der Stadt Münster, 40 aus dem Kreis Steinfurt, 27 aus Coesfeld, 20 aus Warendorf und 21 aus Borken. Damit sollen alle 405 Grundschulen im Bezirk mit einer Klassenleitung starten – ein erklärtes Ziel der Behörden. 

„Weit über 10.000“ landesweit – Feller hält am Instrument fest

NRW-Schulministerin Dorothee Feller betont zum Schuljahresauftakt, Abordnungen blieben notwendig, um Unterricht landesweit abzusichern. Die Zahl der Abordnungen liege inzwischen bei „weit über 10.000“ und werde weiter steigen, so Feller. Zugleich seien weiter rund 7.000 Stellen unbesetzt – trotz personeller Zuwächse seit Ende 2022. Diese Kombination erklärt, weshalb Abordnungen als kurzfristiges Steuerungsinstrument fortbestehen.

Abordnungen von Lehrkräften im Münsterland: Pendelwege bleiben Streitpunkt

Im Münsterland kritisieren Verbände seit Jahren die Belastungen – vor allem weite Fahrten in die unterversorgten Schulämter Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen. Der VBE-Bezirksverband Münster spricht von einer „Zerreißprobe“ und berichtet von Strecken über 70 Kilometern für einzelne Abgeordnete. Dass die Bezirksregierung in diesem Jahr auf Kaskaden-Abordnungen verzichtet und auf freiwillige Lösungen setzt, wird begrüßt, ändert aber nichts am Grundproblem einer zu dünnen Personaldecke. 

Blick zurück: 2024 deutlich mehr Abordnungen – und juristische Stopps

Zur Einordnung: Im Vorjahr 2024/25 wurden im Bezirk Münster 256 Abordnungen ausgesprochen – darunter Grundschul- und Gymnasiallehrkräfte, teils in Kaskade. Parallel stoppte das Verwaltungsgericht Münster einzelne Abordnungen per Eilbeschluss, weil die Auswahlpraxis nicht ausreichend objektiv gewesen sei. Diese Entscheidungen zwangen die Schulaufsicht, Verfahren anzupassen und stärker auf transparente Kriterien zu achten. 

Was ist eine Abordnung – und was gilt rechtlich?

Eine Abordnung ist der vorübergehende Einsatz einer Lehrkraft an einer anderen Schule. Sie kann als Voll- oder Teilabordnung erfolgen. Verbeamtete Lehrkräfte werden nach § 24 LBG NRW angehört; für Tarifbeschäftigte gilt § 4 TV-L. Der Personalrat ist mitbestimmungspflichtig, wenn die Abordnung länger als bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahrs dauert. Praktisch lassen sich Dauer und Umfang aus dienstlichen oder privaten Gründen anpassen – einvernehmliche Lösungen sind ausdrücklich vorgesehen. 

Auswirkungen für Familien in Münster und im Umland

Für Eltern bedeutet die aktuelle Runde voraussichtlich mehr Stabilität bei Klassenleitungen, weil die Bezirksregierung eine Besetzung aller Klassen anstrebt. Gleichzeitig kann es – je nach Schule – zu Stundenplananpassungen kommen, wenn Kollegien abgeordnete Lehrkräfte intern auffangen müssen. Wichtig bleibt: Die Bedarfe in Emscher-Lippe sind hoch, weshalb Einsätze aus dem Münsterland dorthin trotz Kritik fortgeführt werden. 

Kurzüberblick: Die wichtigsten Punkte zum Start

  • 124 einvernehmliche Abordnungen aus dem Münsterland, davon 16 aus der Stadt Münster.

  • Feller: landesweit „weit über 10.000“ Abordnungen; rund 7.000 Stellen bleiben unbesetzt.

  • 2024/25: 256 Abordnungen und Gerichtsentscheidungen, die Verfahren nachschärften.

  • Rechtlicher Rahmen: § 24 LBG NRW / § 4 TV-L; Personalrat ab > Halbjahr beteiligt.

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