Abschiebung von IS-Unterstützer nach Tadschikistan erneut vor OVG Münster

Das OVG in Münster hat den Eilantrag von AfD und Junge Alternative verworfen. Grund ist die Auflösung der Jugendorganisation. Carsten Günther wird Präsident des OVG Münster – nach drei Jahren Vakanz und juristischem Streit gibt es nun eine Entscheidung. Ein Pfarrer in Ahaus wurde wegen Kinderpornografie verurteilt und dauerhaft aus dem Dienst entlassen. Die Kirche zieht Konsequenzen.
Foto: Daniel Bone

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Münster/Warendorf. Ein ehemaliger IS-Kämpfer aus Nordrhein-Westfalen wehrt sich weiter juristisch gegen seine drohende Abschiebung nach Tadschikistan. Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Münster Ende August den Weg für eine Rückführung freigemacht hatte, hat der 39-Jährige am Freitag (19. September 2025) beim Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Hintergrund des Verfahrens

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte dem Mann bereits 2018 ein Abschiebungsverbot zugesprochen. Damals war man noch davon ausgegangen, dass ihm in Tadschikistan Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Dieses Verbot wurde jedoch im Oktober 2024 aufgehoben, nachdem tadschikische Behörden entsprechende Zusicherungen gegeben hatten.

Das VG Münster bestätigte am 27. August 2025 den Widerruf des Abschiebungsverbots (Az. 10 K 3075/24.A). Nach Auffassung des Gerichts ist nicht mit menschenrechtswidriger Behandlung zu rechnen. Damit wäre eine Abschiebung grundsätzlich möglich.

Zwischenentscheidungen und aktuelle Beschwerde

Bereits im Februar hatte das OVG NRW in einem Parallelverfahren die Abschiebung vorläufig gestoppt und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Anfang September entschied das VG jedoch, dass eine weitere Klage keine aufschiebende Wirkung mehr hat. Auch dagegen läuft inzwischen eine Beschwerde vor dem OVG.

Mit dem aktuellen Antrag auf Zulassung der Berufung muss das OVG nun prüfen, ob es ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des VG-Urteils gibt oder besondere rechtliche Fragen zu klären sind. Bis zur Entscheidung bleibt offen, ob die Abschiebung vollzogen werden darf.

Nächste Schritte

Sollte das OVG die Berufung zulassen, wird es in einem Hauptverfahren inhaltlich über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung entscheiden. Wird die Berufung nicht zugelassen, bleibt es beim Urteil des VG Münster, das den Widerruf des Abschiebungsverbots bestätigt hat.

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