
Münster: Ein 24-jähriger Mann steht derzeit in vor Gericht. Es handelt sich nicht um ein gewöhnliches Strafverfahren, sondern um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Münster prüft, ob der psychisch erkrankte Beschuldigte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind schwerwiegend: Zwischen Januar 2023 und Januar 2025 soll der Mann mehrfach im Umfeld des Hauptbahnhofs Menschen angegriffen, bedroht und sexuell belästigt haben. Auch Diebstähle und Sachbeschädigungen zählen zu den mutmaßlichen Straftaten.
Nach Angaben der Anklage soll der Beschuldigte wiederholt durch aggressives und unberechenbares Verhalten aufgefallen sein. Tatorte waren vor allem der Bremer Platz und der Hamburger Tunnel. Die Vorwürfe reichen von gefährlicher Körperverletzung bis zur sexuellen Belästigung. In einem Fall soll er eine Flasche auf Passanten geworfen, in einem anderen mit einem spitzen Gegenstand gedroht haben. Mehrere Autos wurden durch Tritte und abgetretene Kennzeichen beschädigt. Zudem soll der Mann teure Konsumgüter wie Parfüm gestohlen und mehrfach Pedelecs entwendet haben. Zeuginnen und Zeugen schilderten einen offensichtlich verwahrlosten Zustand sowie Anzeichen von Mischkonsum aus Alkohol und Drogen.
Seit Februar 2025 befindet sich der Mann bereits in einer forensischen Klinik. Die Unterbringung wurde zunächst vorläufig nach § 126a der Strafprozessordnung angeordnet. Ein psychiatrisches Gutachten diagnostizierte eine Störung aus dem schizophrenen Formenkreis. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig war. Ziel des nun laufenden Verfahrens ist es, zu prüfen, ob eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch notwendig ist.
Eine Unterbringung nach § 63 StGB ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Besserung und Sicherung. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind. Die Maßnahme ist unbefristet, wird aber regelmäßig überprüft. Die betroffene Person wird nicht in ein Gefängnis, sondern in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen, die sowohl gesichert als auch therapeutisch ausgerichtet ist. Dort stehen medizinische Behandlung, Deliktaufarbeitung und soziale Wiedereingliederung im Fokus. Lockerungen im Vollzug sind nur bei stabiler Entwicklung möglich.
Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Münster hat am 1. August 2025 begonnen. Weitere Termine sind für den 6., 11., 13., 26. und 28. August angesetzt. Verhandlungen sind öffentlich. Besonders wichtig werden die Sitzungstage Mitte August, an denen das psychiatrische Gutachten mündlich erläutert werden soll. Es gilt als zentraler Faktor für die Entscheidung, ob eine dauerhafte Unterbringung tatsächlich verhältnismäßig ist.
Zu Prozessbeginn wirkte der Mann laut Beobachtern gefasster als bei früheren Vorfällen. Während er zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten stark verwahrlost und desorientiert auftrat, erscheint er im Gerichtssaal nun gepflegt und ruhig. Auch das medizinische Personal der forensischen Klinik berichtete von Fortschritten in der Tagesstruktur. Dennoch bleibt fraglich, ob diese Stabilisierung außerhalb des geschützten Rahmens Bestand hätte.
Ein Urteil wird frühestens Ende August erwartet. Sollte die Kammer die Voraussetzungen für eine Unterbringung bejaht sehen, würde der Mann in eine spezialisierte Maßregelvollzugseinrichtung eingewiesen. Dort wäre er weiterhin regelmäßig ärztlich zu begutachten. Ziel der Maßnahme ist es, die Allgemeinheit zu schützen und dem Betroffenen eine langfristige therapeutische Perspektive zu bieten. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, wird das Gericht auf Grundlage aller Beweise und Einschätzungen noch im Laufe des Monats entscheiden.