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Anliegerbeiträge Roxel-Nord: Ärger um spät angekündigte Kosten für Grünzug

In Münster-Roxel sorgt ein alter Grünzug für neuen Streit: Anwohner kritisieren späte
Roxel bei Münster – Luftbild (2014). Foto: © Günter Seggebäing, Wikimedia Commons. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

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Münster/AI. In Münster-Roxel wächst der Unmut: Viele Eigentümer fühlen sich von den Anliegerbeiträge Roxel-Nord überrascht. Laut städtischem Informationsschreiben sollen Anwohner für den fast 20 Jahre alten Grünzug nördlich der Roxeler Straße zur Kasse gebeten werden. Weil die Forderung erst jetzt angekündigt wurde und die Berechnungen für viele unklar wirken, verlangen Betroffene Transparenz – und zwar schnell.

Anliegerbeiträge Roxel-Nord: Warum die Stadt jetzt zur Kasse bittet

Nach Angaben der Stadt Münster handelt es sich bisher um ein Informationsschreiben, keinen Bescheid. Begründet wird die Erhebung damit, dass die Grünanlage zur Erschließung des Baugebiets gehöre und zudem der Erholung, einer besseren Luftqualität sowie dem Lärmschutz diene. Deshalb könnten Grundstückseigentümer an den Kosten der erstmaligen Herstellung beteiligt werden. Im Schreiben weist die Verwaltung darauf hin, dass ein Heranziehungsbescheid voraussichtlich im November ergehen könne. Die Frist zur Erhebung läuft nach Angaben der Stadt noch bis Ende 2026.

Anwohner bezweifeln die Schutzwirkung des Grünzugs

Mehrere Betroffene aus Roxel-Nord stellen den Nutzen der Anlage in Frage. Hintergrund ist, dass die ursprünglich geplante Nordumgehung nie gebaut wurde. Daher, so die Kritik, habe der Grünzug seine Lärmschutzfunktion praktisch nicht entfalten können. Zusätzlich monieren Anwohner, dass weder die damaligen Gesamtkosten des Projekts noch die konkrete Berechnungsgrundlage für die heutigen Forderungen offengelegt worden seien. Aus Sicht der Betroffenen erschwert dies eine sachliche Prüfung erheblich.

Kritik an späten Forderungen

Ein weiterer Streitpunkt ist die zeitliche Dimension: Grundsätzlich sieht das Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit der Abgabenordnung eine vierjährige Festsetzungsfrist vor – allerdings erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Beitragsanspruch entsteht. Für die Betroffenen wirkt es dennoch fragwürdig, dass die Stadt fast zwei Jahrzehnte nach Fertigstellung mit der Kostenerhebung beginnt.

Merkwürdig erscheint aus Sicht mancher Eigentümer zudem, dass damalige „Häuslebauer“ ihre Beiträge bereits mit dem Grundstückskauf getragen hätten, während Anwohner im – laut Schreiben – bis zu 200 Meter reichenden Abrechnungsgebiet erst jetzt belastet werden sollen.

Stadt Münster präzisiert: Info-Schreiben statt Bescheid

Wichtig ist der Hinweis der Verwaltung: Bislang wurden nur Informationsbriefe verschickt, aber noch keine rechtsverbindlichen Bescheide. Dennoch enthält das Schreiben die klare Formulierung, dass der Betrag voraussichtlich im November erhoben werde. Gerade deshalb fordern Betroffene, die Berechnungsgrundlagen zeitnah offenzulegen und die Bewertungsmaßstäbe transparent zu machen. Nur so, argumentieren sie, lasse sich Vertrauen wiederherstellen.

Einordnung für Münster und das Münsterland

Weil Roxel zu Münster gehört und ähnliche Erschließungsfälle auch in anderen Kommunen des Münsterlands vorkommen können, hat das Thema Signalwirkung. Umso wichtiger sind klare Verfahren, konsistente Maßstäbe und eine frühzeitige Bürgerkommunikation. So lassen sich Missverständnisse vermeiden – und Vertrauen in städtische Entscheidungen stärken.

Bildnachweis:
Foto: © Günter Seggebäing, Wikimedia Commons – Lizenz: CC BY-SA 3.0
Lizenz-URL: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Originaldatei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:20140601_121041_Roxel,_Münster_(DSC02070).jpg

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