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Atommüllkonflikt: OVG Münster entscheidet über Zukunft des Zwischenlagers Ahaus

m Dezember verhandelt das OVG Münster über die Zwischenlagerung von Atommüll in Ahaus. Ein Urteil könnte eine neue Richtung im Atommüllstreit aufzeigen.
Foto: Markus Distelrath

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Am 3. und 4. Dezember 2024 wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen lang erwarteten Termin zur Klärung des Atommüllstreits zwischen der Stadt Ahaus und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit abhalten. Dieser Prozess markiert einen weiteren Schritt in einem jahrelangen Konflikt um die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen in Nordrhein-Westfalen. Die Streitfrage: Soll der Atommüll aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich dauerhaft im Zwischenlager Ahaus gelagert werden?

Stadt Ahaus klagt gegen Zwischenlagerung von Atommüll

Seit 2017 klagt die Stadt Ahaus gegen die geplante Zwischenlagerung von Atommüll aus Jülich. Diese Klage richtet sich direkt gegen das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, das die Genehmigung für die Lagerung in Ahaus erteilt hatte. Für die Stadt ist die Einlagerung der Brennelemente-Kugeln in 152 Castor-Behältern eine unzumutbare Belastung.

Landesregierung NRW bevorzugt ein neues Lager in Jülich

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen spricht sich klar gegen den Transport des Atommülls nach Ahaus aus. Sie plädiert für ein neues Lager in Jülich, um den Transport durch das bevölkerungsreiche Bundesland zu vermeiden. Durch diese Lösung könnte eine Reduzierung der Sicherheitsrisiken erreicht werden, die der Transport der Castor-Behälter über NRW hinaus mit sich bringen würde.

Genehmigung für Lagerung und Transport fehlt weiterhin

Bereits vor acht Jahren wurde eine Genehmigung zur Lagerung von Atommüll im Zwischenlager Ahaus erteilt. Eine separate Genehmigung für den Transport von Jülich nach Ahaus steht jedoch noch aus. Diese Genehmigung wäre entscheidend, um den Abfall tatsächlich an seinen vorgesehenen Zielort zu bringen, doch die aktuelle Entscheidung im Dezember betrifft lediglich die generelle Einlagerungsfrage.

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Gericht entscheidet nur über Zwischenschritt im Atommüllstreit

Selbst wenn im Dezember eine Entscheidung zugunsten Ahaus’ fallen sollte, würde dies nur einen Zwischenschritt in der langen Auseinandersetzung um die sichere Lagerung des Atommülls bedeuten. Der Prozess hat sich bereits über mehrere Jahre gezogen, da zahlreiche Stellungnahmen zu Detailfragen eingegangen sind und bearbeitet werden müssen. Das Urteil könnte jedoch die Grundlage für weitere Entscheidungen in der Zukunft legen.

Brennelemente und Castor-Behälter im Fokus der Verhandlung

Im ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich befinden sich rund 300.000 Brennelemente-Kugeln, die in 152 Castor-Behältern gelagert sind. Diese radioaktiven Abfälle stellen für die Region eine Herausforderung dar, da ihre sichere Lagerung für kommende Generationen sichergestellt werden muss. Ein Urteil zugunsten eines Standorts könnte den Weg für zukünftige Sicherheitsvorkehrungen ebnen.

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