Am 1. April 2003 erschütterte ein grausamer Mordfall das Münsterland. Nach über zwei Jahrzehnten konnte der Täter, Cetin A., verurteilt werden. Das Landgericht Münster sprach am Freitagmittag das Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe. Doch wie kam es zu diesem Verbrechen, und wie führte die Polizei den Täter der Justiz zu? Ein Überblick über Tat, Ermittlungen und Urteil.
Der Mord ereignete sich am 1. April 2003 in Münster. Das Opfer, eine 37-jährige Frau aus Münster, wurde nach einer Trennung von ihrem ehemaligen Partner Cetin A. getötet. Das Motiv: übersteigertes Besitzdenken. Die Frau hatte sich von ihm getrennt, woraufhin er sie beleidigte, schlug und ihr mit dem Tod drohte.
Am Tatabend zwang der Täter die Frau, ihn mit dem Auto in den Steinfurter Bagno-Park zu fahren. Dort tötete er sie mit 66 Messerstichen. Die brutale Tat hinterließ die Stadt Münster in Schock.
Am Freitag, 22 Jahre später, verkündete das Landgericht Münster das Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe. Angehörige des Opfers und der damalige Chefermittler zeigten sich erleichtert über die späte, aber gerechte Entscheidung.
Die Ermittler stützten sich auf eine klare Beweislage. DNA-Spuren im Auto und unter den Fingernägeln des Opfers führten direkt zu Cetin A. Zudem belegte die Vorgeschichte des Täters ein eindeutiges Motiv. Schon vor der Tat hatte er sein Opfer mehrfach bedroht und angegriffen.
Die Mordermittlungen leitete Ulrich Bux, ein erfahrener Kriminalist. Der Täter flüchtete nach der Tat ins Ausland und tauchte unter. Spuren führten die Polizei schließlich nach Frankreich, wo Cetin A. unter falscher Identität lebte.
2018 brachte ein DNA-Treffer die Wende. Der Täter konnte identifiziert und in Frankreich verhaftet werden. Zwar bestritt er im Januar 2019 während eines Verhörs in Paris seine Identität, doch die Beweise waren eindeutig.
Im Oktober 2024 wurde Cetin A. nach Deutschland ausgeliefert. Zuvor war er in Frankreich bereits wegen eines versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Während des Prozesses in Münster schwieg der Angeklagte und ließ nur selten Kontakt zu seiner Verteidigerin zu.
Die Tochter des Opfers beschrieb den Prozess als belastend, doch er half ihr, ein klareres Bild vom Tathergang zu erhalten. Der pensionierte Chefermittler Bux zeigte sich erleichtert, den Fall abgeschlossen zu wissen.
Cetin A. soll zunächst seine Haftstrafe in Frankreich absitzen. Danach könnte er nach Deutschland zurückkehren, um die verhängte lebenslange Freiheitsstrafe anzutreten – vorausgesetzt, das Urteil wird rechtskräftig.