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Bewährungsstrafe in Warendorf: 83-Jähriger wegen Kindesmissbrauch verurteilt

Femizid Coesfeld: Lebenslange Haftstrafe für Mord an Ex-Frau bestätigt durch Landgericht Münster. Ein Sohn steht in Versmold wegen Beihilfe zum Totschlag vor Gericht. Er half seinen Eltern beim geplanten Suizid mit Helium.
Foto: Kelly Sikkema

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In Warendorf hat das Amtsgericht einen 83-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Senior hatte im Mai des Vorjahres mehrere Kinder unsittlich berührt. Der Kindesmissbrauch in Warendorf sorgte nicht nur lokal für Entsetzen, sondern rückt auch das Thema Kinderschutz im öffentlichen Raum erneut in den Fokus.

Kindesmissbrauch in Warendorf: Täter näherte sich Kindern auf Elektromobil

Der Verurteilte näherte sich den Kindern an zwei Tagen im öffentlichen Raum. Dabei nutzte er ein Elektromobil, um scheinbar harmlos Kontakt aufzunehmen. Zunächst sprach er ein einzelnes Kind im Alter von fünf Jahren an und berührte es unsittlich. Am darauffolgenden Tag wiederholte er die Tat – diesmal gegenüber einer Gruppe von vier Kindern. Die Kinder waren zwischen fünf und sechs Jahre alt.

Zeugen alarmierten schließlich die Polizei. Der Mann wurde identifiziert und angezeigt. Die Taten ereigneten sich im Stadtgebiet von Warendorf, in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern.

Geständnis vor Gericht: Täter zeigt sich geständig und reumütig

Vor Gericht räumte der 83-Jährige die Vorwürfe ein. Zunächst hatte es Verständigungsprobleme mit seinem Verteidiger gegeben, die durch altersbedingte Einschränkungen begünstigt wurden. Nach eigenen Angaben konnte er sich an Details nur schwer erinnern. Dennoch gab er die Taten zu und zeigte sich reumütig. Er entschuldigte sich öffentlich bei den betroffenen Familien.

Das Gericht berücksichtigte im Urteil sowohl das Geständnis als auch das hohe Alter des Angeklagten. Auch die Tatsache, dass der Mann nicht vorbestraft war, spielte eine Rolle bei der Entscheidung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Urteil mit Auflagen: Kein Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren

Zusätzlich zur 18-monatigen Bewährungsstrafe verhängte das Amtsgericht Warendorf eine Geldauflage in Höhe von 3.000 Euro. Diese soll an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt werden. Darüber hinaus erhielt der Mann eine klare Auflage: Er darf bis auf Weiteres keinen Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren aufnehmen. Ein Verstoß gegen diese Bedingung könnte zum Widerruf der Bewährung führen.

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