Provinzial Logo
Consident.de

Bewährungsstrafe in Warendorf: 83-Jähriger wegen Kindesmissbrauch verurteilt

Am Landgericht Münster wird derzeit ein Prozess gegen zwei Männer verhandelt, denen eine Serie von Einbruchsdiebstählen vorgeworfen wird. Alles zum Prozess nach dem Mord an der Grevener Straße: Brutale Tat, Verfahren und die Aussagen der Angeklagten im Überblick. Acht Großstädte in NRW klagen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024. Erfahren Sie mehr über die Kritikpunkte und das Verfahren. Der Mord an Besar Nimani wird vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt. Die Täter feuerten 16 Schüsse ab, ein Verdächtiger ist noch flüchtig. Nach zwei Fällen von Kindesmissbrauch in Warendorf verurteilt das Amtsgericht einen 83-Jährigen zu 18 Monaten auf Bewährung.
Foto: Kelly Sikkema

Teilen:

In Warendorf hat das Amtsgericht einen 83-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Senior hatte im Mai des Vorjahres mehrere Kinder unsittlich berührt. Der Kindesmissbrauch in Warendorf sorgte nicht nur lokal für Entsetzen, sondern rückt auch das Thema Kinderschutz im öffentlichen Raum erneut in den Fokus.

Kindesmissbrauch in Warendorf: Täter näherte sich Kindern auf Elektromobil

Der Verurteilte näherte sich den Kindern an zwei Tagen im öffentlichen Raum. Dabei nutzte er ein Elektromobil, um scheinbar harmlos Kontakt aufzunehmen. Zunächst sprach er ein einzelnes Kind im Alter von fünf Jahren an und berührte es unsittlich. Am darauffolgenden Tag wiederholte er die Tat – diesmal gegenüber einer Gruppe von vier Kindern. Die Kinder waren zwischen fünf und sechs Jahre alt.

Zeugen alarmierten schließlich die Polizei. Der Mann wurde identifiziert und angezeigt. Die Taten ereigneten sich im Stadtgebiet von Warendorf, in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern.

Geständnis vor Gericht: Täter zeigt sich geständig und reumütig

Vor Gericht räumte der 83-Jährige die Vorwürfe ein. Zunächst hatte es Verständigungsprobleme mit seinem Verteidiger gegeben, die durch altersbedingte Einschränkungen begünstigt wurden. Nach eigenen Angaben konnte er sich an Details nur schwer erinnern. Dennoch gab er die Taten zu und zeigte sich reumütig. Er entschuldigte sich öffentlich bei den betroffenen Familien.

Das Gericht berücksichtigte im Urteil sowohl das Geständnis als auch das hohe Alter des Angeklagten. Auch die Tatsache, dass der Mann nicht vorbestraft war, spielte eine Rolle bei der Entscheidung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Urteil mit Auflagen: Kein Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren

Zusätzlich zur 18-monatigen Bewährungsstrafe verhängte das Amtsgericht Warendorf eine Geldauflage in Höhe von 3.000 Euro. Diese soll an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt werden. Darüber hinaus erhielt der Mann eine klare Auflage: Er darf bis auf Weiteres keinen Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren aufnehmen. Ein Verstoß gegen diese Bedingung könnte zum Widerruf der Bewährung führen.

Teilen:

Münster Map
Route anzeigen

Mehr Beiträge: