
Münster. In der landeseigenen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Münster-Gremmendorf setzt das Land NRW die Bezahlkarte für Geflüchtete ein. Die Stadtverwaltung bleibt hingegen bei ihrem bisherigen Verfahren ohne Bezahlkarte. Unabhängig davon organisiert eine Initiative nahe des Hauptbahnhofs samstags einen Tausch von im Handel erworbenen Gutscheinen gegen Bargeld.
Nordrhein-Westfalen überlässt Kreisen und Städten die Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte nutzen. Münster sieht nach eigener Darstellung keinen Anlass, das bestehende Verfahren umzustellen. Gleichzeitig setzt das Land das Modell in der ZUE Gremmendorf um: Rund 450 Bewohnerinnen und Bewohner nutzen dort eine guthabenbasierte Debitkarte für Einkäufe und Alltagsgeschäfte. Nach den vorliegenden Informationen ist eine Bargeldabhebung bis zu 50 Euro am Automaten möglich.
Die Bezahlkarte war im April von der schwarz-grünen Landesregierung eingeführt worden. Ziel der Regelung ist laut offizieller Begründung, staatliche Leistungen vorrangig vor Ort zu verwenden und missbräuchliche Geldabflüsse zu unterbinden. Kritische Stimmen stellen in Frage, ob entsprechende Überweisungen in relevantem Umfang stattfinden. An der Praxis in Münster ändert das jedoch zunächst nichts: Kommunal gilt das bisherige Verfahren ohne Bezahlkarte, in der landeseigenen Einrichtung bleibt die Karte Teil des Alltags. Damit existieren innerhalb der Stadtgrenzen zwei Regelungswelten – je nach Zuständigkeit.
Neben der offiziellen Praxis hat sich ein alternatives Angebot etabliert. Eine lokale Initiative organisiert samstags in einem Ladenlokal unweit des Bahnhofs den Tausch von im Handel erworbenen Gutscheinen gegen Bargeld. Das funktioniert so: Geflüchtete kaufen mit der Bezahlkarte Gutscheine, etwa für Supermärkte oder Mobilfunk, und tauschen diese später bei der Initiative ein – sofern sich Unterstützerinnen und Unterstützer als Gebende für Bargeld finden. Die Gruppe verweist öffentlich vor allem auf praktische Hürden der Kartennutzung im Alltag, etwa dort, wo Kartenzahlung nicht verfügbar ist.
Zur rechtlichen Einordnung sagt das zuständige NRW-Ministerium, dass Tauschvorgänge grundsätzlich als private Angelegenheit gelten; eine strafrechtliche Bewertung obliege den Ermittlungsbehörden. Zugleich macht das Ministerium deutlich, dass entsprechende Aktivitäten innerhalb der Landesunterkünfte nicht geduldet werden. Damit bleibt der Spielraum für zivilgesellschaftliche Hilfsangebote außerhalb der Einrichtungen – und die Bezahlkarte in der ZUE Gremmendorf vorerst Bestandteil des Versorgungsalltags.