
Die geplanten Straßenumbenennungen in Münster-Mitte sorgen seit Anfang Mai für kontroverse Debatten in der Stadtgesellschaft. Fünf Straßen sollen aufgrund historischer Belastungen aus der NS-Zeit neue Namen erhalten. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat den Beschluss zur Umbenennung bereits am 6. Mai 2025 getroffen. Doch das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen. Eine Bürgerinitiative wehrt sich nun gegen die Maßnahme und hat ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht.
Die Diskussion über belastete Straßennamen hat in Münster bereits 2021 begonnen. Ziel war es, die Benennung öffentlicher Orte kritisch zu prüfen, insbesondere wenn sie Persönlichkeiten oder Begriffe mit Bezug zur NS-Zeit ehren. Im Fokus stehen nun fünf Straßen: die Skagerrakstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und Otto-Weddigen-Straße – alle im Stadtteil Mauritz-Mitte – sowie die Langemarckstraße in Rumphorst. Der Umbenennungsbeschluss soll laut Stadtverwaltung ein Zeichen setzen für eine bewusste Erinnerungskultur und die Abkehr von problematischen historischen Bezügen. Die Straßenumbenennungen in Münster-Mitte sind somit Teil eines gesamtstädtischen Umgangs mit Vergangenheit.
Mit der „Bürgerinitiative für Münsters Straßen“ formiert sich nun Widerstand gegen die geplanten Straßenumbenennungen in Münster-Mitte. Die Initiative sieht in der Entscheidung der Bezirksvertretung einen Bruch mit dem Bürgerwillen und setzt sich für den Erhalt der aktuellen Straßennamen ein. Als demokratisches Mittel nutzt sie das Bürgerbegehren, das in der Gemeindeordnung NRW geregelt ist. Dieses erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern, direkt Einfluss auf politische Entscheidungen in ihrer Stadt zu nehmen – vorausgesetzt, bestimmte formale Voraussetzungen werden erfüllt.
Damit das Bürgerbegehren gegen die Straßenumbenennungen in Münster-Mitte Erfolg hat, müssen innerhalb von drei Monaten mindestens 5.356 gültige Unterschriften gesammelt werden. Diese Zahl entspricht fünf Prozent der Wahlberechtigten im Stadtbezirk Münster-Mitte. Insgesamt leben dort über 132.000 Menschen, davon rund 107.000 wahlberechtigt (Stand: 31.12.2024). Die Frist für die Unterschriftensammlung endet Anfang August 2025. Nach Einreichung der Unterschriften prüft die Stadtverwaltung deren Gültigkeit sorgfältig.
Wenn das Bürgerbegehren formal als zulässig anerkannt wird, muss die Bezirksvertretung Münster-Mitte innerhalb von acht Wochen erneut über die Umbenennungsentscheidung beraten. Sollte sie an ihrer ursprünglichen Haltung festhalten, wird ein Bürgerentscheid erforderlich. Dabei stimmen alle Wahlberechtigten im Stadtbezirk mit „Ja“ oder „Nein“ ab. Der Entscheid ist jedoch nur gültig, wenn neben einer Mehrheit der Stimmen auch ein Quorum von mindestens 10.712 gültigen Stimmen erreicht wird – das entspricht zehn Prozent der Einwohner im Bezirk.
Unabhängig vom aktuellen Konflikt hatte der Stadtrat bereits am 11. September 2024 Leitlinien für die Benennung von Straßen und öffentlichen Orten beschlossen. Ziel war es, parteiübergreifend ein transparentes Verfahren zu etablieren, das sowohl historische Verantwortung als auch gesellschaftliche Sensibilität berücksichtigt. Auch die Bürgerbeteiligung sollte künftig klarer geregelt sein. Die geplanten Straßenumbenennungen in Münster-Mitte sind somit auch ein Testfall für diese neuen Regeln.