Nach den Pilzvergiftungen durch selbstgesammelte Pilze in NRW zeigt sich nun eine weitere Gefahr. In mehreren Bundesländern, darunter auch Hessen und Nordrhein-Westfalen, wurden kürzlich Gummibärchen mit Fliegenpilz Gift in Verkaufsautomaten entdeckt. Die als „Muscimol Gummies“ verkauften Süßigkeiten enthalten den gefährlichen Wirkstoff des Fliegenpilzes und können schwere gesundheitliche Folgen haben, wie das Portal lebensmittelwarnung.de und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) herausfanden.
Die vermeintlich harmlosen Fruchtgummis haben es in sich, denn jedes einzelne Gummibärchen enthält 5 Milligramm Muscimol, den psychoaktiven Wirkstoff des Fliegenpilzes. Dabei ist besonders problematisch, dass diese Gift Pilze in Form von Süßigkeiten leicht mit normalen Gummibärchen verwechselt werden können. Daher werden vor allem Kinder durch diese stark gefährdet.
Wenn du die mit Fliegenpilz Gift versetzten Gummibärchen isst, können bereits nach 30 Minuten erste Vergiftungserscheinungen auftreten. Die Wirkung hält dann in der Regel über mehrere Stunden an. Zu den Symptomen gehören:
Die gefährlichen Gummibärchen werden unter dem Namen „Muscimol Gummies“ oder „I Love Pot“ beziehungsweise „I Love Shrooms“ verkauft. Sie stammen von einer Prager Firma und werden durch eine GmbH in Deutschland vertrieben. In jeder Packung befinden sich zwei oder vier Fruchtgummis.
Solltest du versehentlich diese Gummibärchen mit Fliegenpilz Gift konsumiert haben, ist schnelles Handeln gefragt. Nimm sofort ca. 30 Gramm medizinische Kohle ein und begib dich umgehend ins nächste Krankenhaus. Wichtig: Fahre auf keinen Fall selbst Auto! Die Wirkung kann auch verzögert auftreten und mehrere Stunden anhalten.
Die Gift Pilze in Süßigkeitenform haben bereits zu ersten Vergiftungsfällen geführt. Ein junger Mann musste nach dem Konsum mit schweren Symptomen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Daraufhin haben die Behörden eine europaweite Warnung herausgegeben. Obwohl einige Online-Shops die Gummibärchen nur an Erwachsene verkaufen, besteht durch die Automaten eine besondere Gefahr für Minderjährige. Wenn du verdächtige Süßigkeiten in Verkaufsautomaten entdeckst, melde dies umgehend den örtlichen Behörden. Nur so können weitere Vergiftungsfälle verhindert werden. Die Lebensmittelüberwachung ist bereits aktiv geworden und hat die Entfernung der gefährlichen Produkte aus den betroffenen Automaten angeordnet.