
Münster/Südlohn. Wegen des Betriebs eines professionellen Drogenlabors in Südlohn hat das Landgericht Münster zwei Männer aus Duisburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 47-jährige Hauptangeklagte muss für acht Jahre, sein 44 Jahre alter Mittäter für sechs Jahre ins Gefängnis.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer in zwei Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben haben. Das Urteil wurde am Donnerstag (28. August 2025) in der Außenstelle des Landgerichts Münster in Bocholt verkündet.
Nach Überzeugung des Gerichts betrieben die beiden Angeklagten von August 2023 bis November 2024 ein voll ausgestattetes Drogenlabor in einer Lagerhalle in Südlohn, Kreis Borken. Dort stellten sie offenbar Amphetamin in großem Stil her – teilweise als sogenanntes Amphetaminöl, das anschließend weiterverarbeitet oder verkauft wurde.
Die Ermittler gehen davon aus, dass im Verlauf der Monate mehrere Kilogramm des Rauschgifts produziert wurden. Die genaue Menge konnte im Prozess nicht abschließend festgestellt werden, spielte für die Bewertung jedoch keine entscheidende Rolle. Maßgeblich war vielmehr, dass es sich um einen planmäßigen, gewerbsmäßigen Handel handelte.
Zufällig aufgeflogen war das Drogenlabor durch einen Feuerwehreinsatz im November 2024. Wegen verdächtiger Dampf- und Rauchentwicklung in der Halle an der Ladestraße in Südlohn rückte zunächst die Feuerwehr aus. Bei der Begehung des Geländes stießen die Einsatzkräfte jedoch auf Chemikalien und Ausrüstung, die auf eine Drogenproduktion hindeuteten.
Die Polizei übernahm die Ermittlungen und stellte umfangreiches Beweismaterial sicher. Wenig später erfolgten die Festnahmen der beiden Tatverdächtigen, die seither in Untersuchungshaft saßen. Im Prozess gestand der jüngere der beiden Angeklagten seine Beteiligung teilweise, was sich strafmildernd auswirkte.
Das Landgericht folgte mit seinem Urteil am Ende weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Für den 47-jährigen Haupttäter sah die Kammer keine Möglichkeit zur Strafaussetzung zur Bewährung. Der Mitangeklagte kam aufgrund seines Teilschuldbekenntnisses vergleichsweise glimpflicher davon.