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E-Scooter in Münster: Stadt verschärft Regeln für Parkzonen und Abstellflächen

In Münster wächst der Ärger über falsch abgestellte E-Scooter. Die Stadt reagiert mit neuen Regeln, Parkverboten in sensiblen Bereichen und mehr Fahrbahn-Zonen.
E-Scooter-Friedhof am Edelbach in Münster

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Münster. In Münster nehmen die Beschwerden über E-Scooter weiter zu. Immer wieder blockieren falsch oder achtlos abgestellte Fahrzeuge Gehwege, Hauszugänge oder Überwege. Besonders ärgerlich ist, dass viele Roller nicht ordnungsgemäß stehen, sondern umgekippt auf dem Boden liegen – oft mitten auf dem Gehweg. Die Stadt Münster reagiert nun mit schärferen Regeln, neuen Parkverbotszonen und einer geplanten Verlagerung der Abstellflächen von Gehwegen auf die Fahrbahn.

430 Parkzonen in Münster – aber nicht flächendeckend

Seit April 2023 gelten in Münster neue Regeln für das Abstellen von E-Scootern. Die Stadt hat ein System aus festen Parkzonen eingeführt, das verhindern soll, dass Roller willkürlich im öffentlichen Raum abgestellt werden. Wer außerhalb dieser Zonen parkt, kann die Fahrt nicht beenden – die Mietgebühren laufen weiter. Ziel ist es, Ordnung zu schaffen und gleichzeitig die Barrierefreiheit zu verbessern.

Mittlerweile stehen rund 430 solcher Parkzonen im Stadtgebiet zur Verfügung, denen etwa 4.500 E-Scooter gegenüberstehen. Der Fokus lag bislang auf der Innenstadt, den Ringstraßen und den Hauptverkehrsachsen, da dort besonders viel Verkehr herrscht und blockierende Roller schnell zu Problemen führen. Doch in vielen Wohnstraßen – darunter auch solche mit hohem Anteil an mobilitätseingeschränkten Menschen – fehlen diese Zonen bislang vollständig.

Parken künftig auf der Fahrbahn statt auf dem Gehweg

Die Stadt will das Konzept weiterentwickeln und neue Parkflächen nur noch dort zulassen, wo sie den Fußverkehr nicht behindern – also auf der Fahrbahn. Die Politik hat diese Linie ausdrücklich begrüßt. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass Gehwege kein geeigneter Ort für E-Scooter-Parkzonen sind. Besonders für blinde, sehbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Menschen können E-Tretroller eine akute Gefahr darstellen.

Die Umstellung auf Fahrbahnflächen erfordert jedoch bauliche Maßnahmen – etwa Markierungen oder bauliche Abgrenzungen. Derzeit befindet sich die Stadt daher in einer umfangreichen Planungsphase. Bis zur Umsetzung sollen zumindest jene Bereiche, in denen Roller besonders häufig im Weg stehen, kurzfristig in das Parkverbotskonzept aufgenommen werden.

Buckstraße wird für gewerbliche E-Scooter gesperrt

Ein solcher Bereich ist die Buckstraße. Sie gilt laut Stadtverwaltung inzwischen als gefährdetes Gebiet. Dort wird das Parken von gewerblich genutzten E-Tretrollern zeitnah untersagt. Die Maßnahme ist Teil einer Strategie, bei der gezielt einzelne Straßen gesperrt werden, sobald sich zeigt, dass E-Scooter dort zur Gefahr werden – etwa durch enge Gehwege, hohes Fußgängeraufkommen oder wiederholte Beschwerden.

Die Stadt betont, dass bei der Einrichtung von Parkverbotszonen gezielt auf mögliche Behinderungen und Gefährdungen geachtet werde. Gerade Menschen, die auf barrierefreie Wege angewiesen sind, müssten zuverlässig geschützt werden. Die Belange seheingeschränkter oder mobilitätseingeschränkter Personen würden dabei ausdrücklich berücksichtigt.

Umgekippte E-Scooter: Die unsichtbare Gefahr

Ein Hauptproblem bleibt trotz aller Zonen bestehen: Viele E-Scooter liegen – ob durch Wind, Vandalismus oder nachlässiges Abstellen – einfach auf dem Boden. Das macht sie für viele Menschen zur gefährlichen Stolperfalle. Besonders problematisch ist, dass das reine Vorhandensein von Parkzonen nicht verhindert, dass Roller umfallen oder überhaupt außerhalb dieser Zonen landen.

Einige Anbieter setzen mittlerweile auf technische Lösungen: Mit Lagesensoren ausgestattete Roller erkennen automatisch, wenn sie längere Zeit liegen, und senden eine Meldung an den Betreiber. Zusätzlich fordern manche Verleiher ihre Nutzer auf, nach der Fahrt ein Foto vom korrekt abgestellten Roller hochzuladen. Mithilfe künstlicher Intelligenz wird das Bild geprüft. Wird das Fahrzeug liegend erkannt oder steht es außerhalb der erlaubten Fläche, können automatische Sanktionen erfolgen.

Anbieter begrüßen das neue Parkkonzept der Stadt

Der E-Scooter-Verleiher Dott, der zuvor unter dem Namen Tier aktiv war, unterstützt die Maßnahmen der Stadt ausdrücklich. Das Unternehmen begrüßt vor allem die verpflichtenden Parkzonen, sieht aber zusätzliches Potenzial in weiteren Markierungen und Beschilderungen, um erlaubte Abstellflächen für Nutzer noch deutlicher zu kennzeichnen. So könne die Verteilung der Fahrzeuge gezielter gesteuert und die Nutzung sicherer gemacht werden.

Zudem versichert Dott, dass eigene Mitarbeitende regelmäßig kontrollieren, ob Fahrzeuge korrekt abgestellt sind, und falsch geparkte E-Scooter zügig entfernen. Gleichzeitig verweist das Unternehmen auf die Kooperation mit Versicherungspartnern, um in gemeldeten Schadensfällen schnell reagieren zu können.

Weitere Entwicklungen: Bundesweite Änderungen geplant

Auch auf Bundesebene soll sich beim Thema E-Scooter einiges ändern. Das Bundesverkehrsministerium plant derzeit eine Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Künftig könnten Städte und Gemeinden noch strengere Vorgaben machen:

  • Das Parken auf Gehwegen soll grundsätzlich verboten werden.

  • Für gewerbliche Anbieter könnten Sondernutzungsgebühren erhoben werden.

  • Neue Verkehrszeichen und Abgrenzungen sollen das Abstellen klarer regeln.

Wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, würde das Münsteraner Konzept rechtlich gestärkt – und zugleich erweitert. Denn dann könnten neue Verbotszonen schneller und verbindlicher eingerichtet werden, ohne aufwendige Einzelregelungen.

Münster zieht Konsequenzen – aber technische Lösungen bleiben entscheidend

Die Stadt Münster reagiert mit konkreten Maßnahmen auf ein wachsendes Problem im öffentlichen Raum. Durch neue Parkverbotszonen, eine Verlagerung der Abstellflächen auf die Fahrbahn und technische Weiterentwicklungen bei den Anbietern wird versucht, das Risiko durch falsch abgestellte E-Scooter spürbar zu verringern.

Allerdings zeigt sich auch: Parkzonen alleine reichen nicht aus. Die Herausforderung liegt nicht nur im „wo“, sondern auch im „wie“ die Roller stehen – oder eben liegen. Es braucht deshalb ein Zusammenspiel aus Infrastruktur, Kontrolle, Nutzerverantwortung und intelligenter Technik, damit Mikromobilität für alle funktioniert – ohne Barrieren und ohne Risiko.

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