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Einigung zwischen Land NRW und Tönnies: 3,2 Millionen Euro für soziale Projekte

Die neue Corona-Variante JN.1: Ein wachsendes globales Gesundheitsproblem Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) haben kürzlich auf die rasche Ausbreitung der neuen Corona-Variante JN.1 hingewiesen. Diese Variante, die sich durch eine hohe Übertragungsrate auszeichnet, hat in verschiedenen Ländern, insbesondere in den USA, für Besorgnis gesorgt. Dr. Thomas Russo, ein führender Infektionsexperte, betont, dass JN.1 eine signifikante Rolle in der aktuellen Winterwelle der Pandemie spielt.
Glen Carrie

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Die Einigung zwischen dem Land NRW und Tönnies über die coronabedingte Werksschließung im Sommer 2020 ist nach über vier Jahren erreicht. Im Fokus stand der Corona-Ausbruch auf dem Betriebsgelände in Rheda-Wiedenbrück. Die vereinbarte Summe von 3,2 Millionen Euro wird vollständig für soziale Projekte zugunsten der Beschäftigten verwendet.

Hintergründe zur Werksschließung bei Tönnies

Im Sommer 2020 wurde der Betrieb von Tönnies aufgrund zahlreicher Corona-Infektionen vorübergehend geschlossen. Die Auswirkungen waren gravierend: Rund 8.000 Beschäftigte standen unter Quarantäne, und über 1.000 Gerichtsverfahren zu Lohnfortzahlung und Schadenersatz waren anhängig. Die rechtlichen Streitigkeiten belasteten sowohl das Unternehmen als auch die Behörden erheblich.

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Zahlung von 3,2 Millionen Euro für soziale Projekte

Das Land NRW zahlt 3,2 Millionen Euro auf ein Treuhandkonto. Dieser Betrag wird ausschließlich für soziale Projekte eingesetzt, die Beschäftigten in schwierigen Arbeits- und Lebenssituationen zugutekommen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein Gremium, dem Vertreter von Tönnies, das Ministerium sowie die Regierungspräsidentin von Detmold, Anna Katharina Bölling, angehören.

Einstellung aller Gerichtsverfahren durch Tönnies

Im Rahmen der Einigung beendet Tönnies alle laufenden Gerichtsverfahren gegen das Land NRW sowie gegen die Städte Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh. Auch der Kreis Gütersloh ist Teil dieser Vereinbarung. Zudem verzichtet Tönnies auf weitere Schadensersatzforderungen. Darüber hinaus erstattet NRW dem Unternehmen 108.000 Euro Gerichtskosten.

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Karitativer Zweck statt Vergleichssumme

Tönnies verzichtet auf die Nutzung der Vergleichssumme von 3,2 Millionen Euro und stellt sie sozialen Zwecken zur Verfügung. Mit diesem Schritt unterstreicht das Unternehmen seine Bereitschaft, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.