
Münster. Am Montagabend (28. Juli) hat die Bundespolizei in Münster eine 33-jährige Frau festgenommen, die sich monatelang einem Betrugsverfahren entzogen hatte. Die mutmaßliche Täterin war per Haftbefehl gesucht – nun droht ihr möglicherweise eine langjährige Freiheitsstrafe.
Im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle geriet die 33-Jährige am Montag in Münster ins Visier der Bundespolizei. Ein Abgleich mit dem Fahndungssystem ergab, dass das Amtsgericht Ibbenbüren bereits Ende 2024 einen Untersuchungshaftbefehl gegen sie erlassen hatte. Die Frau war seitdem untergetaucht. Am Dienstag (29. Juli) wurde sie dem zuständigen Ermittlungsgericht vorgeführt. Dort entscheidet eine Richterin, ob der Haftbefehl weiterhin Bestand hat und ob die Frau in Untersuchungshaft bleibt.
Die Ermittler werfen der Beschuldigten vor, im Jahr 2022 einen Mann aus dem Kreis Steinfurt mehrfach mit erfundenen Notlagen getäuscht zu haben. Mindestens drei Mal soll sie dramatische Situationen geschildert haben, in denen sie selbst oder angeblich Freunde in finanzieller Not gewesen seien. Der Geschädigte glaubte zu diesem Zeitpunkt offenbar, in einer Beziehung mit der Frau zu stehen – und überwies ihr insgesamt über 42.000 €. Rückzahlungen erfolgten jedoch nicht.
Der Fall weist deutliche Parallelen zu sogenannten „Romance Scams“ auf, also Betrugsfällen, bei denen Täter eine emotionale Bindung ausnutzen, um finanzielle Vorteile zu erlangen. Die Polizei warnt in solchen Fällen eindringlich davor, unter Zeitdruck Geld zu überweisen, ohne sich rückzuversichern. Wer betroffen ist, sollte Kontoauszüge sichern und frühzeitig Anzeige erstatten.
Derzeit prüft die Ermittlungsrichterin, ob eine Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht. Ist das der Fall, könnte Untersuchungshaft angeordnet werden. Parallel arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft daran, die Ermittlungen abzuschließen. Dazu gehören unter anderem Zeugenbefragungen, die Auswertung von Bankbewegungen und die Sicherung weiterer Beweise.
Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs nach § 263 StGB erheben. Besonders schwere oder gewerbsmäßige Fälle – etwa bei systematischem Vorgehen oder bei Schadenssummen über 50.000 € – können mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Ob die Schwelle zum besonders schweren Fall überschritten ist, hängt unter anderem von der Anzahl der Taten und dem entstandenen Schaden ab.