Flughäfen im Visier der Drohnen: Wie der Flughafen Münster/Osnabrück vorbereitet ist

In Iserlohn sorgt ein medizinisches Drohnenprojekt für Aufregung. Auch in Münster wären Klinikflüge per Drohne technisch möglich – doch wie steht es um Genehmigungen, Lärm und Bürgerakzeptanz?
Symbolbild: Diana Măceşanu

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Greven/Münster. In Dänemark kam es Ende September zu mehreren Vorfällen mit Drohnen über Flughäfen und militärischen Anlagen. Besonders betroffen war der internationale Airport in Kopenhagen. Dort musste der Betrieb für mehrere Stunden eingestellt werden, mehr als hundert Flüge waren verspätet oder fielen aus. Auch in Aalborg und über einer Luftwaffenbasis wurden Drohnen gesichtet. Die NATO kündigte an, ihre Überwachung in der Ostsee zu verstärken. Die dänische Regierung prüft schärfere Maßnahmen und technische Systeme, um unbemannte Fluggeräte künftig schneller erkennen und abwehren zu können.

Deutschland: Immer mehr Störungen durch Drohnen

Auch in Deutschland steigt die Zahl der Drohnenvorfälle. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung gab es bis Ende August 2025 bereits 144 Behinderungen im Luftverkehr. Im gesamten Jahr 2024 waren es 113 Fälle, 2023 noch 99. Spitzenreiter ist Frankfurt am Main mit 35 registrierten Zwischenfällen. Betroffen sind aber auch Flughäfen wie Düsseldorf, Köln/Bonn oder Stuttgart. Bei bestätigten Gefährdungen müssen Starts und Landungen gestoppt werden, bis die Lage geklärt ist. Zuständig für die operative Abwehr ist die Bundespolizei, während die Flugsicherung und die Flughafenbetreiber den Luftraum überwachen und mögliche Gefahren einschätzen.

FMO: Wenige Fälle, aber klare Verbotszonen

Am Flughafen Münster/Osnabrück in Greven ist die Lage vergleichsweise ruhig. 2024 wurden drei Drohnenvorfälle gemeldet, im Jahr davor nur ein einziger. Sperrungen oder Flugausfälle gab es bislang nicht. Trotzdem gilt auch hier eine strenge Schutzzone. Unbemannte Fluggeräte dürfen nicht innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafengrenze betrieben werden. Zusätzlich sind die An- und Abflugkorridore tabu: Sie erstrecken sich über fünf Kilometer entlang der Start- und Landebahn sowie 1.000 Meter beidseitig. Wer in dieser Zone fliegt, riskiert hohe Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Was Drohnen in Deutschland dürfen

Für private Drohnenpiloten gilt in Deutschland und der gesamten EU einheitliches Recht. In der sogenannten offenen Kategorie dürfen Drohnen bis 25 Kilogramm nur bis zu 120 Meter hoch fliegen und müssen stets in Sichtweite bleiben. Es gelten Mindestabstände zu Menschen, Gebäuden und Siedlungsgebieten. Seit Januar 2024 ist zudem eine elektronische Fernidentifikation verpflichtend, mit der jede Drohne eindeutig ihrem Betreiber zugeordnet werden kann. Wer eine Drohne nutzen will, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und je nach Drohnenklasse einen Kompetenznachweis ablegen.

Maßnahmen der Flughäfen und Behörden

Flughäfen wie Frankfurt, Düsseldorf oder der FMO setzen zunehmend auf spezielle Detektionssysteme. Diese erkennen Drohnen anhand von Funkmustern, Kameras oder Radardaten. Bestätigt sich eine Gefährdung, werden Starts und Landungen sofort unterbrochen, bis die Situation geklärt ist. Für die Abwehr selbst ist die Bundespolizei zuständig. Störsender oder andere aktive Gegenmaßnahmen dürfen nicht von Privatpersonen oder den Flughäfen eingesetzt werden. Wer eine Drohne in der Nähe eines Flughafens fliegt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Im schlimmsten Fall drohen bis zu zehn Jahre Haft wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

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So reagieren Bürgerinnen und Bürger im Münsterland

Wer im Münsterland eine Drohne in der Nähe des Flughafens Münster/Osnabrück oder anderer Flugplätze sichtet, sollte sofort die Polizei verständigen. Auch die Sicherheitszentrale des Flughafens nimmt Hinweise entgegen. Eigenes Eingreifen ist nicht erlaubt. Für legale Flüge empfiehlt es sich, vorab die Online-Karten des Luftfahrt-Bundesamtes oder der Deutschen Flugsicherung zu prüfen. Sie zeigen die gültigen Geozonen und helfen, riskante Flüge zu vermeiden.

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