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Freiheitsstrafe für Krankletterer rechtskräftig: Revision abgewiesen

Ein Münsteraner, bekannt durch seine ungewöhnlichen Aktionen als Müllsammler und Krankletterer, hat vor dem Oberlandesgericht in Hamm eine juristische Niederlage erlitten.
Foto: Tom

Krankletterer: Juristische Entscheidungen

Ein Münsteraner, bekannt durch seine ungewöhnlichen Aktionen als Müllsammler und Krankletterer, hat vor dem Oberlandesgericht in Hamm eine juristische Niederlage erlitten. Seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Münster, welches ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilte, wurde als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen. Dies bestätigt die Entscheidung des Landgerichts und macht das Urteil rechtskräftig.

Keine Rechtsfehler im Verfahren

Das Oberlandesgericht fand keine Rechtsfehler im vorangegangenen Verfahren. Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Münster bestehen. Der Münsteraner Kranbesetzer, der für seine unkonventionellen Protestmethoden bekannt ist, sieht sich nun einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe gegenüber.

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Zivilrechtliche Folgen

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen wird der Mann auch zivilrechtlich belangt. Wohn- und Stadtbau, das städtische Wohnungsbauunternehmen, fordert Schadenersatz in Höhe von 220.000 Euro für die wochenlange Besetzung eines Krans an der Hermannstraße. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für den Verurteilten dar und unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Folgen seiner Aktionen.

Zusätzliche Haftstrafe für den Münsteraner Krankletterer

Zusätzlich zu seiner aktuellen Freiheitsstrafe muss der Münsteraner Kranbesetzer eine weitere Haftstrafe verbüßen. Diese resultiert aus dem Widerruf einer Bewährungsstrafe, die in einem vorherigen Verfahren ausgesprochen wurde. Somit verschärft sich seine Situation durch die Kumulation der Strafen erheblich.

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