
In Münster zahlen Bewohnerinnen und Bewohner seit Februar 2024 260 Euro pro Jahr für ihren Parkausweis. Einen garantierten Stellplatz erhalten sie damit jedoch nicht. Nun gibt es eine neue Bürgereingabe, die genau an diesem Punkt ansetzt: Bürgerinnen und Bürger regen an, eine Teil-Erstattung der Gebühren einzuführen, wenn Parkmöglichkeiten längere Zeit nicht nutzbar sind.
Die Anregung wurde am 2. September 2025 in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte offiziell behandelt. Unter der Kennziffer 2025-00114 heißt es, die Stadt solle prüfen, ob Gebühren „für den Bewohnerparkausweis teilweise wegen nicht nutzbarer Parkmöglichkeiten zurückerstattet werden“ können.
Rechtsgrundlage ist § 24 der Gemeindeordnung NRW, der es allen Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht, Vorschläge an Rat oder Bezirksvertretungen einzureichen. Die Politikerinnen und Politiker nahmen die Eingabe zur Kenntnis und leiteten sie an die Verwaltung zur weiteren Prüfung weiter.
Bislang sieht die Bewohnerparkgebührenverordnung der Stadt Münster keine Erstattung in solchen Fällen vor. Nur wenn ein Ausweis freiwillig zurückgegeben wird – etwa bei Umzug oder Aufgabe des Autos – gibt es eine anteilige Rückerstattung für volle Restmonate. 17 Euro Verwaltungsgebühr behält die Stadt allerdings immer ein.
Vorübergehende Einschränkungen, zum Beispiel durch Baustellen oder Veranstaltungen, führen bisher nicht zu einer Gutschrift. Gleichzeitig ist der Parkdruck hoch: Schon 2022 standen in Münster 6.586 Bewohnerparkausweise lediglich 3.304 Stellplätzen gegenüber. Das Verhältnis von rund zwei Ausweisen pro Platz verdeutlicht, dass Parkraum knapp ist – selbst ohne zusätzliche Sperrungen.
Rechtlich wäre eine Anpassung der Gebührensatzung denkbar. Andere Städte verfahren jedoch ähnlich wie Münster: Erstattungen gibt es fast ausschließlich bei Rückgabe oder Wegzug. Eine zeitanteilige Erstattung bei temporären Ausfällen würde neue Abgrenzungsfragen aufwerfen – etwa ab wann und für wie lange ein Platz als „nicht nutzbar“ gilt.
Befürworter der Bürgereingabe argumentieren, dass es unfair sei, für eine Leistung voll zu zahlen, die zeitweise nicht nutzbar ist. Kritiker warnen dagegen vor einem hohen Verwaltungsaufwand und möglichen Streitfällen.
Die Stadtverwaltung wird die Eingabe nun prüfen. Bis zu einer Entscheidung bleibt es bei der bisherigen Regelung: Der Bewohnerparkausweis ist eine Sondernutzungserlaubnis – aber ohne Anspruch auf einen festen Stellplatz. Ob Münster in Zukunft eine Teil-Erstattung zulässt, hängt von der rechtlichen Bewertung und vom politischen Willen im Rat ab.
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