
Ennigerloh. Eine kuriose, aber gefährliche Situation hat sich am Donnerstagnachmittag (31. Juli 2025) auf der Bundesstraße 475 nahe dem Nordring in Ennigerloh ereignet. Gegen 13:50 Uhr flogen plötzlich zahlreiche 50-Euro-Scheine über die Fahrbahn. Viele Autofahrer hielten spontan an, um das vermeintliche Geld einzusammeln – und brachten sich damit selbst und andere in akute Gefahr.
Was zunächst nach einem Glücksfall aussah, entpuppte sich schnell als trügerische Enttäuschung. Die aufgesammelten Geldscheine waren keine echten Banknoten, sondern sogenannte „Prop Copy“-Scheine. Dabei handelt es sich um Filmrequisiten, die täuschend echt aussehen, aber nicht als Zahlungsmittel zugelassen sind. Aufgedruckt ist meist der Hinweis „Prop Copy“ oder „Movie Money“. Dennoch ließen sich viele Verkehrsteilnehmer von dem Anblick der flatternden Fünfziger verleiten – und riskierten durch abruptes Anhalten gefährliche Verkehrssituationen.
Die Polizei war rasch vor Ort, ebenso Mitarbeitende des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Gemeinsam sammelten sie die falschen Scheine ein, um weitere Zwischenfälle zu verhindern. Die sichergestellten Blüten sollen nun ordnungsgemäß vernichtet werden. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde niemand verletzt. Allerdings sei das Verhalten vieler Fahrer laut Polizei als äußerst riskant zu bewerten. Das unerlaubte Anhalten auf einer vielbefahrenen Bundesstraße könne schnell zu schweren Unfällen führen.
Offen bleibt derzeit, wie und warum die falschen 50er überhaupt auf die Straße gelangten. Möglich wäre, dass sie absichtlich aus einem Fahrzeug geworfen wurden – sei es aus Unachtsamkeit, als schlechter Scherz oder für einen viralen Social-Media-Stunt. Die Polizei prüft derzeit, ob sich aus dem Vorfall rechtliche Konsequenzen ergeben. Wer absichtlich Verkehrsteilnehmer täuscht oder gefährdet, könnte sich unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar machen.
Immer wieder tauchen in Deutschland sogenannte „Prop Copy“-Scheine auf – meist in Innenstädten oder bei Events. Dass sie jedoch großflächig auf Schnellstraßen landen, ist eher ungewöhnlich. Die Polizei rät dringend davon ab, solche Scheine einzusammeln oder als Zahlungsmittel zu verwenden. Wer versucht, damit zu bezahlen, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob eine Täuschungsabsicht vorliegt. Die Verwendung ist ausschließlich zu Dekorations- oder Filmzwecken erlaubt.