Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) hat für das Jahr 2023 ein Gesamtbudget von 6,1 Milliarden Euro beschlossen. Hauptsächlich fließen die Gelder in die Unterstützung von behinderten und pflegebedürftigen Menschen.
Mit 3,2 Milliarden Euro ist der größte Anteil des Budgets für die Unterstützung behinderter und pflegebedürftiger Menschen in Westfalen-Lippe vorgesehen. Im Jahr 2022 betrug dieser Betrag noch 2,9 Milliarden Euro. Der LWL setzt sich intensiv dafür ein, die Lebensqualität dieser Menschen zu verbessern.
Im Jahr 2023 bieten Werkstätten in Westfalen-Lippe 36.690 Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze. Dies ist ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2022, als 37.300 Menschen in diesen Werkstätten beschäftigt waren. Das Ziel der LWL-Landschaftsversammlung ist es, die Zahl der Menschen mit Behinderung in Werkstätten bis 2030 um 10 % zu senken und mehr Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Im Bereich des betreuten Wohnens wurden 2023 insgesamt 40.306 Menschen unterstützt, was einen Anstieg gegenüber 2022 (39.218 Menschen) darstellt. Für die Inklusion in Regelkindergärten hat der LWL im Jahr 2023 insgesamt 107,7 Millionen Euro bereitgestellt, während es im Vorjahr 98 Millionen Euro waren. Dieser Anstieg zeigt das Engagement des LWL für eine bessere Integration von Kindern mit Behinderungen.
Der LWL betreibt 35 Förderschulen, in denen 6.566 Kinder mit Behinderungen betreut werden. Diese Einrichtungen sind essenziell, um den spezifischen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und ihnen eine angepasste Bildung zu ermöglichen.
Die 18 Kreise und 9 kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe tragen mit ihren Mitgliedsbeiträgen erheblich zur Finanzierung des LWL bei. Für 2023 wurden Mitgliedsbeiträge in Höhe von 2,9 Milliarden Euro erhoben, im Vergleich zu 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2022. Die Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen aus Bundes- und Landesmitteln wird durch den LWL verwaltet.
Die LWL-Landschaftsversammlung hat klare Ziele für die kommenden Jahre. Einerseits soll die Zahl der Menschen mit Behinderung in Werkstätten bis 2030 um 10 % reduziert werden. Andererseits strebt der LWL eine stärkere Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt an. Durch diese Maßnahmen soll die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen weiter gefördert werden.
Mit einem klaren Fokus auf Inklusion und verbesserte Lebensbedingungen setzt der LWL wichtige Akzente für eine sozial gerechtere Zukunft in Westfalen-Lippe.