
Münster/Greven. Am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) haben Zöllnerinnen und Zöllner bei einer Kontrolle Schmuck und Luxusgüter im Wert von mindestens 19.000 Euro entdeckt. Ein 67-jähriger Reisender hatte versucht, die aus der Türkei eingeführten Gegenstände am Zoll vorbei ins Land zu bringen. Nun droht ihm ein Strafverfahren.
Aufgefallen war der Mann den Zollbeamten, weil er bei seiner Ankunft am FMO eine auffällige Halskette sowie ein Armband aus Gold trug. Auf die Frage, ob er die Schmuckstücke im Urlaub gekauft habe, antwortete er ausweichend. Lediglich der Kettenanhänger stamme angeblich aus der Türkei, Belege könne er jedoch nicht vorlegen. Weitere Luxusartikel habe er nicht bei sich und zudem sei er allein unterwegs – so seine Darstellung.
Doch diese Angaben stellten sich schnell als falsch heraus. Bei einer genaueren Kontrolle fanden die Zöllnerinnen und Zöllner an seinen Ohrläppchen versteckt goldene Ohrringe mit Diamanten. Zudem entdeckten sie in seinem Gepäck Kreditkartenbelege, die auf Einkäufe während des Türkeiurlaubs hindeuteten.
Besonders belastend war, dass der Mann gar nicht allein unterwegs war. Eine Bekannte wartete bereits auf ihn. In ihrem Gepäck befand sich ein Notizzettel mit detaillierten Preisangaben zu Schmuck und anderen Luxusgütern. Außerdem zeigte die Frau freiwillig Fotos auf ihrem Handy, die den 67-Jährigen beim Anprobieren der Goldstücke im Urlaub zeigten.
Schließlich konnten die Beamten die Kette, das Armband, die Ohrringe, einen Ring, zwei hochwertige Brillen und eine goldene Armbanduhr eindeutig den notierten Angaben zuordnen. Damit war klar, dass der Schmuck im Ausland erworben worden war.
„In diesem Fall gilt eine Freigrenze von 430 Euro Warenwert. Übersteigt die mitgebrachte Ware diese Grenze, werden Einfuhrabgaben, also Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, fällig“, erklärt Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. Da der Wert der eingeführten Gegenstände bei rund 19.000 Euro lag, behielt der Zoll die Waren ein. Zudem wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Den Mann erwarten nun nicht nur Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als 4.000 Euro, sondern auch eine empfindliche Geldstrafe. „Goldschmuggel ist für uns am FMO nichts Neues. Aber in dieser Größenordnung, verbunden mit derartig vielen Unwahrheiten, ist es auch für uns ein besonderer Fall“, betont John.
Interessant ist, dass auch die Bekannte des Mannes großen Goldschmuck bei sich führte. Sie konnte jedoch nachweisen, dass dieser bereits länger in ihrem Besitz war. Dazu legte sie Fotos vor und verwies auf einen sogenannten Nämlichkeitsnachweis.
„Dieser Nachweis kann vor einer Reise direkt beim Zoll beantragt werden. Er gilt nicht nur für Schmuck, sondern auch für andere wertvolle Gegenstände wie Smartphones oder teure Sportausrüstung“, erläutert John. Damit lassen sich Missverständnisse bei der Wiedereinreise vermeiden.