
Münster. Mit einer spektakulären Aktion im Hafen von Münster hat Greenpeace Münster gemeinsam mit weiteren Umweltgruppen auf das wachsende Problem durch Einwegverpackungen hingewiesen. Ziel war es, vor der Kommunalwahl 2025 ein klares Zeichen für Umwelt- und Ressourcenschutz zu setzen – und eine politische Debatte über eine kommunale Verpackungssteuer zu befördern.
Ein als „Titanic“ verkleidetes Kajak steuerte auf einen schwimmenden Müllberg zu, von dem lediglich die Spitze aus dem Wasser ragte. Damit machte Greenpeace Münster visuell deutlich, dass ein Großteil des Müllproblems – insbesondere Mikroplastik und Verpackungsreste – unter der Oberfläche verborgen bleibt. Die Aktion zog zahlreiche Blicke auf sich und sollte mit Passant:innen ins Gespräch bringen, wie sich Einwegmüll in Städten wirksam reduzieren lässt.
Greenpeace Münster setzt sich unter anderem für die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ein. Konkret geht es um eine Abgabe auf Einwegverpackungen und To-Go-Becher, wie sie bereits in Städten wie Tübingen umgesetzt wurde. Dort fallen etwa 50 Cent pro Einwegbecher oder -schale und 20 Cent für Einwegbesteck an – Mehrwegverpackungen sind ausgenommen.
Laut den beteiligten Organisationen werden in Deutschland jährlich 5,8 Milliarden Einwegbecher und 4,3 Milliarden Einwegboxen produziert – meist nur für wenige Minuten genutzt und dann weggeworfen.
Im Rat der Stadt Münster wurde bereits am 26. Februar 2025 ein Antrag mit dem Titel „Verpackungssteuer für ein sauberes Münster“ eingebracht. Er stammt von den Ratsgruppen der Linken, der ÖDP sowie der PARTEI. Der Antrag sieht die Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen vor und verweist dabei auf das Tübinger Modell als Vorbild.
Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt – eine Entscheidung steht noch aus. Ziel der Antragsteller ist ein Start der Maßnahme im Jahr 2026.
Zwei wichtige Urteile stärken den Handlungsspielraum für Kommunen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte 2023 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig. Im Januar 2025 wies auch das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ab. Die Richter sahen keine unverhältnismäßige Belastung für Betriebe. Eine kommunale Verpackungssteuer sei grundsätzlich zulässig, solange sie verhältnismäßig ausgestaltet sei.
Die IHK Nord Westfalen sieht die Pläne in Münster kritisch. Eine kommunale Verpackungssteuer führe zu zusätzlicher Bürokratie und Belastungen, insbesondere für kleinere gastronomische Betriebe.
Auch der DEHOGA NRW lehnt kommunale Einzelregelungen ab. Der Verband plädiert stattdessen für landesweite oder bundesweite Vorgaben – wenn überhaupt. In einer Stellungnahme heißt es, die Steuer sei „teuer, aufwendig und überflüssig“.
Ob Münster tatsächlich eine kommunale Verpackungssteuer einführen wird, ist derzeit offen. Die Aktion im Hafen zeigt jedoch: Die Diskussion gewinnt an Fahrt – und nicht zuletzt vor der Kommunalwahl 2025 stehen Umwelt- und Abfallpolitik wieder stärker im Fokus.