
Im Rahmen der Grundsteuerreform hat der Rat der Stadt Münster am 11. Dezember 2024 neue Hebesätze für 2025 beschlossen. Ab dem 1. Januar gelten unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke, um Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu entlasten. Die Reform betrifft etwa 100.000 Grundstücke, die neu bewertet wurden.
Mit der neuen Satzung führt Münster erstmals eine eigenständige Hebesatz-Satzung ein. Für Wohngrundstücke (Grundsteuer B) gilt ab 2025 ein Hebesatz von 410 Prozent. Damit will die Stadt den Anstieg der Wohnnebenkosten bremsen und den angespannten Wohnungsmarkt entlasten. Gewerblich genutzte Grundstücke (Nichtwohngrundstücke) unterliegen hingegen einem deutlich höheren Hebesatz von 620 Prozent. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) bleibt der Hebesatz bei 255 Prozent stabil.
Die Entscheidung fiel auf Basis eines gemeinsamen Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Volt und CDU. Ziel ist es, mit den neuen Hebesätzen die Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform zu gewährleisten.
Die Grundsteuerreform des Bundes erfordert die Neubewertung aller Grundstücke. In Münster betrifft dies etwa 100.000 Grundstücke, die auf Grundlage aktueller Bodenrichtwerte und Wohnungsgrößen bewertet wurden. Bisher basierte die Grundsteuerberechnung in den alten Bundesländern auf Bewertungen aus dem Jahr 1964. Die Reform aktualisiert diese Daten, um eine gerechtere Besteuerung zu ermöglichen.
Durch die Neubewertung ist der Grundsteuermessbetrag bei Wohngrundstücken gestiegen, während er bei Nichtwohngrundstücken tendenziell gesunken ist. Auf Basis dieser Werte wird der Grundsteuerbetrag durch Multiplikation mit dem vom Rat festgelegten Hebesatz berechnet.
Die neuen Hebesätze sollen in Summe das gleiche Steueraufkommen erzielen wie bisher. Damit bekennt sich Münster zur Aufkommensneutralität. Für Wohngrundstücke wurde der Hebesatz im Vergleich zur bisherigen Regelung deutlich gesenkt (von 510 Prozent auf 410 Prozent), um finanzielle Entlastungen zu schaffen. Für Nichtwohngrundstücke hingegen wurde der Hebesatz auf 620 Prozent angehoben, um eine faire Lastenverteilung zu gewährleisten.
Die Stadt Münster wird bereits Ende Januar oder Anfang Februar 2025 die neuen Grundsteuerbescheide verschicken. Mit der eigenständigen Hebesatz-Satzung reagiert die Stadt auf die Anforderungen der Reform und ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung der neuen Regelung.