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Haftbefehl bei Einreise aus Kreta: Bundespolizei nimmt Mann am Flughafen Münster/Osnabrück fest

Fahrerin flüchtet nach Auffahrunfall auf B 64
Symbolfoto, Foto: Ingo Kramarek

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Greven. Die Bundespolizei hat am Montagmorgen (8. September) einen 34-jährigen Deutschen bei seiner Einreise aus Kreta am Flughafen Münster/Osnabrück festgenommen. Gegen den Mann lagen gleich zwei offene Haftbefehle vor.

Der Festgenommene war aus Griechenland zurückgekehrt und geriet unmittelbar nach seiner Landung ins Visier der Bundespolizei. Hintergrund der Festnahme ist die gezielte Auswertung von sogenannten Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten). Diese Daten enthalten unter anderem den Namen der Reisenden, das Flugdatum und die Flugroute und werden vom Bundeskriminalamt (BKA) systematisch überprüft.

Zwei Verurteilungen – keine Zahlung

Der 34-Jährige aus Dortmund war 2023 gleich zweimal strafrechtlich verurteilt worden. Im Juli wurde er wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt. Nur einen Monat später folgte eine weitere Verurteilung – diesmal wegen mehrfachen Betruges. Dafür setzte das Amtsgericht Dortmund eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 700 Euro fest.

Da der Mann beide Beträge nicht bezahlte und diese auch bei seiner Einreise am Flughafen Münster/Osnabrück nicht begleichen konnte, wurde er noch vor Ort verhaftet. Die Folge: Eine Ersatzfreiheitsstrafe von 185 Tagen. Bereits am selben Vormittag wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Münster eingeliefert.

Datenauswertung ermöglicht gezielte Fahndungserfolge

Zentral für den Fahndungserfolg war die Übermittlung und Auswertung der Fluggastdaten. Seit dem Jahr 2017 sind alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Daten ihrer Passagiere bei grenzüberschreitenden Flügen an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Ziel ist es, schwere Kriminalität und terroristische Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

Das BKA gleicht diese Informationen mit bestehenden Fahndungsdaten ab. Im Falle eines Treffers, wie jetzt beim Flug aus Kreta, wird die Bundespolizei aktiv. Sie kann dann Maßnahmen wie Einreiseverweigerungen oder Festnahmen umsetzen.

1500 Haftbefehle an Flughäfen allein 2024

Die Wirksamkeit dieses Systems zeigt sich auch in den aktuellen Zahlen: Allein im Jahr 2024 hat die Bundespolizei an deutschen Flughäfen rund 1500 Haftbefehle vollstreckt. Bemerkenswert ist dabei, dass 560 dieser Festnahmen im Intra-Schengen-Verkehr – also bei Reisen innerhalb des Schengenraums – erfolgten. Diese Reisen unterliegen eigentlich keinen systematischen Grenzkontrollen, weshalb die Auswertung der PNR-Daten eine besonders wichtige Rolle spielt.

Offene Geldstrafen besser vor Urlaubsreisen begleichen

Die Bundespolizei weist im Zusammenhang mit dem Fall darauf hin, dass es ratsam ist, ausstehende Geldstrafen rechtzeitig zu begleichen, insbesondere vor Urlaubsreisen. Denn durch die moderne Datenanalyse werden auch scheinbar unkontrollierte Flüge im Schengenraum zunehmend zur Falle für Gesuchte.

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