Das Landgericht Münster hat am 11. Dezember 2024 ein aufsehenerregendes Urteil im Bestechungsprozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Ostbevern, Wolfgang Annen, gefällt. Der 55-jährige Ex-CDU-Politiker wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Annen sich der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht hat.
Der Prozess um die Haftstrafe gegen den Ex-Bürgermeister von Ostbevern , der seit Mitte September lief, drehte sich um einen umstrittenen Grundstücksverkauf für einen Kita-Neubau im Jahr 2019. Das Gericht stellte fest, dass Annen einen befreundeten Unternehmer bei der Vergabe von mehreren Gemeinde-Grundstücken bevorzugt hatte. Laut Gerichtsfeststellung hatte der Unternehmer Annen eine Summe von 300.000 Euro versprochen.
Tatsächlich sollen 61.000 Euro geflossen sein, die Annen für den Bau seines Eigenheims in Rheinland-Pfalz verwendet haben soll. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 61.000 Euro zulasten des Ex-Bürgermeisters an.
Der ebenfalls angeklagte Unternehmer wurde nicht verschont: Er erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Bestechung.
Der Prozess um die Haftstrafe gegen den Ex-Bürgermeister von Ostbevern erstreckte sich über acht Verhandlungstage, in denen es vornehmlich um den Verkauf eines Grundstücks ging, das im Eigentum der Gemeinde stand und auf dem eine Kindertagesstätte errichtet werden sollte. Während des gesamten Prozesses beteuerte Annen seine Unschuld mit den Worten: „Ich bin nicht bestechlich“.
Die Verteidigung argumentierte, dass es sich bei den Geldzahlungen lediglich um ein Darlehen unter Freunden gehandelt habe. Sie plädierte auf Freispruch für beide Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte für Wolfgang Annen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Bestechlichkeit gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich. Der Fall hat in der Region für großes Aufsehen gesorgt und wirft ein Schlaglicht auf die Problematik von Korruption in der Kommunalpolitik.
Der ehemalige CDU-Politiker, der von 2014 bis 2020 im Amt war, und der Unternehmer hatten die Vorwürfe beide bestritten. Das Gericht sah jedoch ausreichend Beweise für eine Verurteilung.
Die Haftstrafe gegen den Ex-Bürgermeister von Ostbevern zeigt, dass auch Personen in hohen politischen Ämtern nicht vor strafrechtlicher Verfolgung gefeit sind, wenn sie ihre Position missbrauchen. Der Fall mahnt zur Wachsamkeit gegenüber Korruption auf kommunaler Ebene.