
Was bisher dezent im Verborgenen lief, wird jetzt zur klaren Regel: Nur noch die Zollstelle Münster – Loddenheide ist offiziell für die Ausfuhr von medizinischem Cannabis im Münsterland zuständig.
Das geht aus einer neuen Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen hervor, die am 25. Juni 2025 in Kraft trat. Zwar wurde medizinisches Cannabis schon vorher exportiert – aber ohne eine eindeutige Festlegung auf bestimmte Zollstellen in der Region.
Mit der neuen Regelung bekommt Münster nun eine klare, exklusive Rolle im Export sensibler Arzneimittel. Und das ist mehr als nur ein Verwaltungsakt.
Viele Standorte in NRW sind in der neuen Liste eingeschränkt oder gar nicht mehr aufgeführt. Dortmund darf zwar noch Cannabis exportieren – aber ausschließlich über die Zollabfertigung in Bochum. Köln ist ebenfalls dabei, doch auch hier gibt es Einschränkungen.
Münster – Loddenheide ist dagegen erstmals klar benannt – ohne Einschränkung, ohne Umwege. Die Stadt wird damit zur einzigen dedizierten Abfertigungsstelle für das gesamte westliche Münsterland.
Zollrechtlich bedeutet das: Unternehmen, die in Münster, Steinfurt, Warendorf, Borken oder Coesfeld sitzen, dürfen ihre Cannabis-Ausfuhren nur noch über Loddenheide abwickeln.
Zuvor nutzten viele Firmen Zollstellen in Düsseldorf, Osnabrück oder sogar Frankfurt – je nach Verfügbarkeit. Diese Option entfällt nun.
Dass Münster nun schwarz auf weiß als Cannabis-Ausfuhrstelle festgelegt ist, bringt gleich mehrere Veränderungen mit sich:
Verbindlichkeit für Unternehmen: Keine Graubereiche oder individuelle Lösungen mehr. Die Route führt ab sofort eindeutig über Loddenheide.
Planungssicherheit: Für Apotheken-Großhändler, Logistiker und Labore ist klar: Diese Zollstelle ist zuständig – keine zweite Option nötig.
Standortprofilierung: Münster wird in einem wachsenden und streng regulierten Markt sichtbar. Die Stadt positioniert sich als zuverlässiger Exportstandort für sensible Medizinalprodukte.
Loddenheide liegt verkehrsgünstig im Südosten der Stadt, nahe der B51. Die Zollstelle ist modern ausgestattet und gehört organisatorisch zum Hauptzollamt Münster – mit Fachpersonal und Erfahrung im Umgang mit Betäubungsmitteln.
Allerdings stellt sich nun die Frage, ob eine einzige Ausfuhrstelle langfristig ausreicht. Der Markt für medizinisches Cannabis wächst – und damit auch das Exportvolumen. Verzögerungen bei der Abfertigung oder Engpässe bei der Zollabwicklung könnten schnell zum Problem werden.
Wichtig: Nur die Ausfuhr ist in Münster erlaubt. Wer medizinisches Cannabis importieren oder lediglich durch Deutschland transportieren will, muss andere spezialisierte Standorte nutzen – etwa den Flughafen Frankfurt oder den Hamburger Hafen.
Die neue Regelung schafft also klare Grenzen: Was über Loddenheide hinausgeht, muss anders abgewickelt werden.