
Kreis Gütersloh. In der Gemeinde Steinhagen im Kreis Gütersloh hat sich am Samstag ein dramatischer Polizeieinsatz ereignet. Ein 30-jähriger Iraker, der sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befand, verletzte zunächst ein Familienmitglied und griff anschließend Polizisten mit Fäusten, einem Messer und einer Gartenharke an. Der Einsatz eskalierte, als Spezialeinsatzkräfte eingreifen mussten. Die Situation endete mit mehreren Schüssen.
Die Polizei wurde am Samstagnachmittag zu einem Einsatz nach Steinhagen gerufen. Dort hatte ein Mann ein Familienmitglied angegriffen und verletzt. Die Beamten trafen auf den 30-Jährigen, der sich in einem offenbar hochgradig instabilen psychischen Zustand befand. Zunächst schlug er mit den Fäusten auf die Einsatzkräfte ein, griff dann jedoch zu einem Messer und einer Gartenharke.
Trotz des Einsatzes eines Tasers zeigte der Mann keinerlei Reaktion. Stattdessen zog er sich zunächst ins Wohnhaus zurück, was die Lage weiter verschärfte. Um eine mögliche Bedrohung für weitere Personen auszuschließen, entschieden sich die Behörden zum Einsatz von Spezialeinheiten.
Als die Spezialeinsatzkräfte das Haus betraten, kam es zur Eskalation: Der Mann ging mit einem Messer direkt auf einen der Beamten los. Die Polizisten gaben daraufhin mehrere Schüsse ab. Dabei wurde der Angreifer schwer verletzt, setzte sich jedoch auch nach den Schüssen weiter zur Wehr.
Die Beamten konnten ihn schließlich unter Kontrolle bringen. Der 30-Jährige wurde unmittelbar nach dem Zugriff in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert. Sein Zustand galt zunächst als lebensbedrohlich, stabilisierte sich jedoch nach dem medizinischen Eingriff.
Wie bei jedem Schusswaffengebrauch durch Polizeikräfte wurde auch in diesem Fall eine juristische Bewertung eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Ermittlungen übernommen. Der Messerangriff auf den Beamten wird als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft.
Gleichzeitig prüfen die Behörden, ob die Schussabgabe durch die Einsatzkräfte gerechtfertigt war. Solche Überprüfungen sind in Fällen mit tödlicher oder potenziell tödlicher Gewaltanwendung Standard und dienen der rechtlichen Einordnung sowie der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.