
Obwohl der rechtsextreme Aufmarsch am 19. Juli für 14 Uhr angesetzt war, konnte er erst deutlich später beginnen. Der Grund: mehrere Verstöße gegen polizeiliche Auflagen. Die Teilnehmer – etwa 90 Personen – standen teils in Dreierreihen und zeigten einheitliches, martialisches Auftreten. Zudem führten sie mehr Fahnen mit sich, als erlaubt. Laut Auflagen war nur eine Fahne pro 15 Personen gestattet – bei 90 Teilnehmenden also maximal sechs. Erst nachdem die Polizei die Einhaltung dieser Regeln erzwungen hatte, durfte der Aufzug gegen 16:45 Uhr starten.
Angemeldet wurde die Demonstration von einer Privatperson, die nach eigenen Angaben nicht Mitglied der Partei „Die Heimat“ ist. Dennoch ist klar: Die Mobilisierung erfolgte erneut maßgeblich über deren Netzwerke. Bereits im Vorfeld kündigte der Veranstalter an, man werde – wie schon in Dortmund, Leipzig oder Rostock – durch eine Reihe von Demonstrationen auf vermeintlich rechtswidriges Behördenhandeln reagieren. Auch in Münster wolle man künftig mit weiteren Aktionen „rechtlich belehren“, sollte das Vorgehen der Polizei aus Sicht der Rechten nicht korrekt sein.
Die Polizei leitete während der Vorbereitung mehrere Maßnahmen ein. So wurde ein Tattoo mit der Aufschrift „Blut und Ehre“ als strafbar eingestuft. Gegen einen weiteren Teilnehmer lag eine Anzeige wegen Körperverletzung vor. Zwei Personen wurden wegen Alkoholkonsums von der Versammlung ausgeschlossen. Auch die Positionierung der Flaggen und das Auftreten in Formation wurden von der Polizei als „paramilitärisch“ gewertet und unterbunden.
Entlang der Route wurde der Aufmarsch von lautem Protest begleitet. Bereits am Ludgerikreisel riefen Gegendemonstranten „Halt die Fresse“ und übertönten die Redebeiträge. Auch an der Von-Steuben-Straße war der Widerstand unüberhörbar. Gleichzeitig kämpfte die rechte Seite mit wiederholten technischen Problemen – Mikrofon und Lautsprecher fielen zeitweise aus, Zwischenkundgebungen mussten unterbrochen werden.
Gegen 17:54 Uhr erreichte der rechte Aufzug erneut den Hauptbahnhof. Dort folgte die Abschlusskundgebung, in der erneut Kritik an Polizei und Stadt laut wurde. Es sei versucht worden, durch Auflagen die Versammlungsfreiheit „systematisch auszuhebeln“, hieß es von den Rednern. Zum Ende erklärte man: „Münster hat uns, glaub ich, nicht das letzte Mal gesehen“ – allerdings sei ein erneuter Aufmarsch nicht in den nächsten zwei Wochen geplant. Gegen 18:12 Uhr wurde die Versammlung offiziell beendet, die Polizei hob die letzten Sperrungen auf.
Die rechte Versammlung ist auch laut Polizei nun beendet und die Verkehrseinschränkungen werden auch um den Bahnhof wieder aufgehoben.
Man freut sich über 90 Teilnehmende. Abgeschlossen wird mit „Münster, wir kommen wieder“. Dies sei jedoch nicht schon in 2 Wochen der Fall.
„Münster hat uns glaub ich nicht das letzte Mal gesehen“ heißt es in der Abschlusskundgebung.
Die Neonazis erreichen den Hauptbahnhof, wo sie von weiteren Gegendemonstranten erwartet werden.
Ecke Von-Steuben-Straße: Laute Proteste der Gegendemo.
Neonazis laufen zurück zum Hauptbahnhof.
Gegendemonstranten rufen „Halt die Fresse“ und übertönen die Kundgebung. Es gibt außerdem wieder technische Probleme.
„Die Stadt hat es wieder versucht, uns mit Schikanen an unseren Grundrechten zu hindern“ heißt es unter anderem.
Die Kundgebung wird fortgesetzt.
„Es hätte alles so einfach sein können“ heißt es in der Zwischenkundgebung. Dann treten technische Probleme auf.
Neonazis erreichen den Ludgerikreisel. Dort warten bereits viele Gegendemonstranten.
Die Polizei hat die Demonstration freigegeben. Die Neonazis starten mit „Kein Verbot stoppt Schwarz-Weiß-Rot“
Drei laufende polizeiliche Maßnahmen: Ein Teilnehmer zeigt ein Tattoo mit der Aufschrift „Blut und Ehre“, gegen einen weiteren liegt angeblich eine Anzeige wegen Körperverletzung vor. Zwei Personen wurden wegen Alkoholkonsums von der Versammlung ausgeschlossen.
Die Demonstration verzögert sich, weil die Polizei ein paramilitärisches Auftreten der Teilnehmer beanstandet. Grund sind Dreierreihen, einheitliches Auftreten und zu viele Fahnen. Der Aufzug darf erst starten, wenn die Auflagen eingehalten werden.
Tattoo eines Teilnehmers wird als strafbar eingestuft. Aktuell wird außerdem über die Positionierung der Flaggen diskutiert.
Neonazis laufen ohne Freigabe los. Polizei stellt sich vor den Demonstranten auf.
Die Zahl der Neonazis beläuft sich auf ca. 90, bei den Gegendemonstranten sind es über 500.
Die Demonstration hat immer noch nicht begonnen, da Auflagen der Polizei missachtet werden. Teilnehmer stehen teils in Dreierreihen. Zudem ging es um die zulässige Zahl an Fahnen – erlaubt ist eine auf 15 Personen.
Diskussion um Fahnen verzögert den Ablauf.
Nach der rechtlichen Belehrung startet nun der Aufmarsch der Neonazis.
Die Kundgebung der rechten Demonstranten hat noch nicht begonnen und wird für etwa 14:30 Uhr erwartet.
Etwa 40 bis 50 Rechte treffen am Berliner Platz ein und werden von der Polizei zu ihrem Sammelpunkt geführt.
„Münster nazifrei“ rufen Gegendemonstranten vor dem Hauptbahnhof.
Die Zubringer-Laufdemo ist am Ludgerikreisel angekommen. Der Bereich um die Hammer Straße ist nun gesperrt.
Die Kundgebung an der Hafenstraße hat begonnen.
Ziel ist es, den Neonazis ihren Auftritt in Münster so unangenehm wie möglich zu machen – das macht Carsten Peters vom Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ unmissverständlich klar.
Erste Absperrungen werden bereits eingerichtet, aktuell staut es sich im Bereich der Wolbecker Straße und des Hauptbahnhofs.
Der Anmelder der heutigen Demonstration betont, man habe bereits in der Vergangenheit Städte wie Dortmund, Leipzig und Rostock „rechtlich belehrt“ – jeweils mit einer Kette von Demonstrationen gegen aus seiner Sicht rechtswidriges Behördenhandeln. Auch gegenüber dem Polizeipräsidium Münster wolle man nun in ähnlicher Weise vorgehen.
Laut Angaben des Anmelders könnten weitere Demonstrationen in Münster folgen. Entscheidend sei dabei nicht nur das Verhalten der Polizei, sondern auch die mediale Berichterstattung vor Ort. Man werde genau beobachten, „in welcher Weise örtliche Medien korrekt oder nicht korrekt berichten“.
Der heutige 19. Juli: Demo gegen die Polizei – und eine Warnung an die Stadt
Der heutige Aufmarsch trägt den Titel „Kein Verbot stoppt Schwarz-Weiß-Rot“. Inhaltlich steht nun weniger das Grab selbst im Fokus, sondern vielmehr der Kampf gegen staatliche Eingriffe. Der Veranstalter betont, dass die Polizei Münster mit weiteren rechtlichen Schritten zu rechnen habe . Die Versammlungsfreiheit, so der Tenor, werde durch Auflagen „systematisch ausgehöhlt“.
Für den Tag werden etwa 100 Teilnehmende erwartet. Gleichzeitig formiert sich breiter Gegenprotest. Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ ruft zu mehreren Kundgebungen entlang der Aufzugsroute auf. Die Polizei rechnet mit einem hohen Sicherheitsaufkommen, zahlreichen Sperrungen und Verkehrsbehinderungen. Der rechte Aufmarsch beginnt um 14 Uhr am Hauptbahnhof und führt über die Hafenstraße, den Ludgeriplatz und zurück zum Hauptbahnhof.
Am Samstag, dem 19. Juli 2025, kehren Rechtsextreme zurück nach Münster. Wie bereits am 5. Juli, mobilisiert die Szene zu einem Aufmarsch durch die Innenstadt. Das Motto lautet diesmal: „Kein Verbot stoppt Schwarz-Weiß-Rot – Gegen polizeiliche Willkür“. Doch was wie ein klassischer Neonazi-Aufmarsch klingt, hat einen komplexeren Hintergrund. Im Kern steht ein juristischer Streit um eine Grabstätte – genauer gesagt: um das Andenken an Siegfried Borchardt, besser bekannt als „SS-Siggi“. Aus der Erinnerung an einen verstorbenen Neonazi ist in vier Jahren ein bundesweit beachteter Mobilisierungszyklus entstanden, der heute seinen nächsten Höhepunkt erreicht.
Siegfried Borchardt war eine zentrale Figur der Dortmunder Neonazi-Szene. Er war aktiv bei der Wiking-Jugend, später bei der verbotenen „Nationalen Liste“, und schließlich bei der Partei „Die Rechte“. Bekannt wurde er durch seine martialische Erscheinung, seine kriegsverherrlichenden Auftritte – und seinen Spitznamen „SS-Siggi“, den er selbst nie ablehnte. Am 3. Oktober 2021 verstarb Borchardt in Dortmund an den Folgen einer Blutvergiftung. Bereits kurz danach entbrannte ein Streit um seine Beisetzung. Während rechte Anhänger ein „würdiges Grab“ mit Inschrift und Symbolik forderten, versuchte die Stadt Dortmund, politische Inszenierungen zu verhindern. Man ordnete eine neutrale Grabgestaltung an – was juristisch bis heute umkämpft ist.
Nach ersten Mahnwachen und einem Trauermarsch im Oktober 2021 wuchs die Bedeutung des Grabes zu einem Symbol für die Szene. In zahlreichen rechtsextremen Telegram-Gruppen wurde die „Schikane“ durch die Stadt Dortmund zum Kampfbegriff. Ab 2022 begannen juristische Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit von Inschriften, die Form des Grabsteins und das Recht auf Erinnerung. Die Sache gelangte bis zum Oberverwaltungsgericht NRW – und das hat seinen Sitz in Münster. Genau das machte Münster zum neuen Austragungsort.
Am 5. Juli 2025 marschierten rund 130 Neonazis unter dem Motto „Stoppt den Hass gegen einen Toten – Für eine würdige Grabstätte“ durch Münster. Angemeldet wurde die Versammlung von einer Privatperson, die nach eigener Aussage nicht Mitglied der Partei „Die Heimat“ ist. Allerdings wurde die Mobilisierung in einschlägigen Netzwerken von „Die Heimat“ massiv unterstützt. Die Polizei griff mit einem Großaufgebot ein, weil der Aufmarsch zwischenzeitlich ein geschlossenes, paramilitärisches Erscheinungsbild zeigte. Die Teilnehmer trugen identische Reichsflaggen, marschierten im Gleichschritt und ignorierten mehrfach Auflagen.
Die Polizei stoppte den Zug für mehrere Stunden, um gegen Verstöße vorzugehen. Am Ende leitete sie mehrere Identitätsfeststellungen ein. Die Szene kündigte unmittelbar an, erneut demonstrieren zu wollen – diesmal mit einer gerichtlichen Klärung im Rücken.
Der Veranstalter klagte vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Auflagen, insbesondere gegen einen Punkt: die Begrenzung auf eine Fahne pro 15 Personen. Das Gericht entschied am 18. Juli im Eilverfahren teilweise zugunsten des Klägers. Die starre Stückzahl-Grenze wurde aufgehoben. Alle anderen Auflagen – wie das Verbot geschlossener Reihen oder das Marschieren in Uniformität – bleiben jedoch in Kraft. Die Polizei reagierte prompt und formulierte einen neuen Auflagenpunkt, der nun auf die Gleichartigkeit der Fahnen zielt. Der Veranstalter kündigte rechtliche Schritte gegen diese neue Formulierung an.